Sitzung: 23.04.2009 Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten
Vorlage: FBF/073/2009
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die
Stadt Billerbeck beteiligt sich an einer europaweiten Ausschreibung aller
kreisangehörigen Städte- und Gemeinden bzw. einzelner Städte- und Gemeinden im
Kreisgebiet über die Abfallsammlung und -beförderung. Ein neuer
Abfallabfuhrvertrag soll wirksam zum
2. Der
bisherige Leistungsumfang soll beibehalten werden.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden eine auf
diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom
4. Als
Beiratsvertreter der Stadt Billerbeck werden benannt:
a) Bürgermeister/in der Stadt Billerbeck
b) Fachbereichsleiter Finanzen
c) als Vertreter zu b) Sachbearbeiterin Finanzen.
Herr Kösters erkundigt sich zu § 7 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung, wie hoch die Vergütung und wie hoch der Stundenaufwand der Stadt Lüdinghausen ist. Außerdem werde in § 8 eine Haftung der Stadt Lüdinghausen für fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter ausgeschlossen. Das könne er nicht nachvollziehen, grob fahrlässiges Handeln bedeute ja fast schon Vorsatz und müsse gestrichen werden. .
Herr Melzner teilt mit, dass der Stundenaufwand und die Vergütung nicht im Vorhinein kalkulierbar seien, diese aber äußerst gering sein werden.
Frau Dirks sagt zu, den Hinweis bzgl. des § 8 „Haftung“ aufzugreifen und anzusprechen.
Herr Heuermann regt an, die Personen für den Beirat nicht namentlich zu benennen, sondern deren Funktionen, also Bürgermeister/in und Fachbereichsleiter.
Stimmabgabe: einstimmig