Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Stadt Billerbeck beteiligt sich an einer europaweiten Ausschreibung aller kreisangehörigen Städte- und Gemeinden bzw. einzelner Städte- und Gemeinden im Kreisgebiet über die Abfallsammlung und -beförderung. Ein neuer Abfallabfuhrvertrag soll wirksam zum 1. Januar 2011 abgeschlossen werden.

2.    Der bisherige Leistungsumfang soll beibehalten werden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 15. Juli 2002 abzuschließen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist die Genehmigung der Kommunalaufsicht zu diesem Organisationsmodell.

4.    Als Beiratsvertreter der Stadt Billerbeck werden benannt:
a) Bürgermeister/in der Stadt Billerbeck
b) Fachbereichsleiter Finanzen
c) als Vertreter zu b) Sachbearbeiterin Finanzen. 

 


Herr Kösters erkundigt sich zu § 7 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung, wie hoch die Vergütung und wie hoch der Stundenaufwand der Stadt Lüdinghausen ist. Außerdem werde in § 8 eine Haftung der Stadt Lüdinghausen für fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter ausgeschlossen. Das könne er nicht nachvollziehen, grob fahrlässiges Handeln bedeute ja fast schon Vorsatz und müsse gestrichen werden. .

 

Herr Melzner teilt mit, dass der Stundenaufwand und die Vergütung nicht im Vorhinein kalkulierbar seien, diese aber äußerst gering sein werden.

Frau Dirks sagt zu, den Hinweis bzgl. des § 8 „Haftung“ aufzugreifen und anzusprechen.

 

Herr Heuermann regt an, die Personen für den Beirat nicht namentlich zu benennen, sondern deren Funktionen, also Bürgermeister/in und Fachbereichsleiter.

 


Stimmabgabe: einstimmig