Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Haushaltsplanung ausgewiesenen Eigenanteil für die Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen auch unabhängig von der Gewährung von Pauschalzuweisungen durch das Land NRW zu verwenden. Der Fördersatz für die einzelne Maßnahme wird auf 25 % der förderfähigen Ausgaben festgesetzt.


Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig