Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 22. Juni 2009 einen Runden Tisch mit allen Beteiligten und Betroffenen einzuberufen, um den Weg der Bauleitplanung zu erörtern


Herr Becks stellt fest, dass Herr Ahn in seinem Vortrag alle wichtigen Punkte angesprochen habe. Nun müsse die schwierige Entscheidung getroffen werden, welchen Weg man einschlagen wolle. Durch die Veröffentlichungen in den Medien zu dieser Thematik falle auf Billerbeck nicht unbedingt ein positives Bild. Deshalb sei es notwendig, eine Regelung zu finden. Und wenn die einzige Möglichkeit darin bestehe, dass Billerbeck als erste Kommune den Weg der Bauleitplanung beschreite, um die Errichtung von gewerblichen Tierhaltungsbetrieben zu steuern, dann müsse man das versuchen. Dennoch sollte zunächst die Sitzung des Regionalrates abgewartet werden, vielleicht signalisiere dieser zumindest eine Richtung.

 

Frau Mönning merkt an, dass sie als Mitglied des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses bei dem Vortrag des Herrn Ahn im Bezirksausschuss gerne mitdiskutiert hätte. Sie sei froh, dass im Bezirksausschuss keine Entscheidung gefallen sei, denn dann wäre es zu einer Konfrontation gekommen. Vernünftiger sei es, im Dialog voran zu kommen. Da hier mehrfach von einem Eingriff in das Eigentumsrecht die Rede gewesen sei, wolle sie für die weitere Diskussion am Runden Tisch darauf hinweisen, dass Eigentum auch verpflichte. Im Übrigen habe sie durchaus die Hoffnung, dass der Regionalrat eine Richtung signalisiere und das Ergebnis im Sinne der Stadt Billerbeck positiv ausfalle.

 

Herr Kortmann entnimmt der im Bezirksausschuss geführten Diskussion, dass man gut beraten sei, planerisch einzuschreiten und zunächst eine Potentialflächenanalyse am Runden Tisch zu erarbeiten, zumal die Stadt ihre Planungshoheit nicht aus der Hand geben dürfe und man nicht wisse, welche Entwicklungen noch auf die Stadt zukommen. Dabei verweist er auf die großen Schweinemastställe in Ostdeutschland. Danach müsse man sehen, ob man den steinigen Weg weiter beschreite.

 

Herr Flüchter bezieht sich auf einen Bericht im Landwirtschaftlichen Wochenblatt, wonach mehrere Gemeinden gegen große Geflügelmastanlagen im Emsland angehen wollen und regt an, dort nachzufragen.

 

Frau Besecke wirft ein, dass die Kommunen dort noch am Anfang stünden und noch keine Planung durchgeführt hätten.

 

Herr Ahn hält es für gut, externe Vertreter aus Emsland-Gemeinden einzubeziehen. Auch eine schrittweise Vorgehensweise könne er nur befürworten, d. h. erst abzuwarten, wie viel Bereitschaft am Runden Tisch überhaupt bestehe, dann könne man im zweiten Schritt überlegen, ob eine Potentialflächensuche angegangen wird.

 

Frau Mönning stellt fest, dass es nicht einfach sein wird, im Dialog den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Sie sei als Bürgerin gegen eine intensive Massentierhaltung. Als Ratsvertreterin müsse sie aber eine andere Ebene finden und im Interesse der Stadt entscheiden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Becks macht Herr Ahn deutlich, dass er keine Möglichkeit sehe, im Rahmen eines Flächennutzungsplanes Konzentrationsflächen für Intensivtierhaltungsanlagen im Stadtgebiet auszuweisen. Hierfür sehe er auch keinen geeigneten Bereich. Außerdem müssten Abstände zwischen den Anlagen eingehalten werden.

 

Herr Schulze Esking führt zur Aussage von Frau Mönning, dass sie gegen Massentierhaltung sei aus, dass die CDU-Fraktion die Auswüchse, die es woanders gebe, hier nicht wolle. Aber sie wollten Entwicklungsmöglichkeiten für Landwirte erhalten. Wenn das Konsens sei, könne man weiter reden.

 

Herr Fliß ist ebenfalls der Meinung, dass es Entwicklungsmöglichkeiten für Landwirte geben müsse. Vielleicht könnte im Rahmen eines Bebauungsplanes ein gewisses Kontingent von Großvieheinheiten für Billerbeck festgelegt werden und wenn das erreicht ist, müsse Schluss sein mit Intensivtierhaltungsanlagen.

 

Selbst wenn sich alle einig seien, so Herr Ahn, würde eine Kontingentierung der Rechtsprechung nicht stand halten.

 

Frau Mönning stellt Herrn Schulze Esking gegenüber klar, dass sie immer als Ratsmitglied entschieden habe und in dieser Eigenschaft auch ihre Zustimmung zu den Anträgen der Landwirte gegeben habe.

 

Herr Flüchter spricht mögliche Schadensersatzforderungen an. Es sei immer gesagt worden, dass solche Ansprüche nur gestellt werden können, wenn eine Verhinderungsplanung betrieben werde.

 

Diese Frage werde erst akut, wenn eine Veränderungssperre erlassen wird, so Herr Ahn. Wenn die Planung hinterher scheitere und durch die Veränderungssperre ein Investor von seinen Investitionen abgehalten worden ist, könnte es zu Schadensersatzansprüchen kommen.

 

Herr Becks weist darauf hin, dass man hier zusammen sitze, weil massiv Anträge auf Errichtung von Intensivtierhaltungsanlagen gestellt worden seien. Er befragt Herrn Ahn, welche Vorgehensweise er empfehlen würde, wenn in nächster Zeit weiterhin so massiv Anträge gestellt werden.

 

Herr Ahn führt aus, dass es keinen anderen Weg gebe, als einen Bebauungsplan anzustreben. Diesen sollte man aber nicht übers Knie brechen. Ein halbes Jahr werde vergehen, bis man die Ziele der Planung definiert habe.

 

Herr Flüchter wiederholt seine Anregung, im Emsland zu recherchieren und Vertreter vergleichbarer Kommunen zum Runden Tisch einzuladen.

 

Verwaltungsseitig wird dies zugesagt.

 

Herr Dübbelde lässt dann über den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses abstimmen.


Stimmabgabe: einstimmig