Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der hier vorgestellten Planung unter Einbeziehung der vorgebrachten Änderungswünsche eine neue Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches einschl. Begründung vorzulegen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Schrader von der BBE Handelsberatung Münster begrüßt.

 

Frau Besecke macht deutlich, dass es heute um eine inhaltliche Diskussion gehe und nicht darum, das Einzelhandelskonzept zur Offenlage zu beschließen. Der Entwurf befinde sich in der Bearbeitungsphase. Heute vorgebrachte Anregungen könnten im Beschlussvorschlag formuliert werden.

 

Dann trägt Herr Schrader das der Einladung zu dieser Sitzung beigefügte Einzelhandelskonzept für die Stadt Billerbeck vor.

Herr Schrader führt u. a. aus, dass das Einzelhandelskonzept dafür sorgen soll, dass der Einzelhandel auf die Standorte gelenkt wird, die dafür geeignet sind. Dabei gehe es darum, das Stadtzentrum zu stärken. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben müssten die Kommunen u. a. Zentrale Versorgungsbereiche und eine Sortimentsliste festlegen. Für diese Festlegungen gelten enge Vorgaben, da es sich hierbei um einen mittelbaren Eingriff in Eigentumsverhältnisse handele. Wenn Standorte einbezogen werden sollen, müssen diese städtebaulich begründet werden können.

Nach seinen Empfehlungen liegt der Betrieb Kentrup nicht im Zentralen Versorgungsbereich (ZVB).

 

 

Herr Dübbelde befragt Herrn Schrader, wie die Grenzen des ZVB geändert werden können.

Herr Schrader erläutert, dass er sich bei der Eingrenzung des ZVB an Straßenverläufen oder an erklärlichen Zäsuren orientiert habe. Jede Stadt könne im Rahmen ihrer Planungshoheit die ZVB so wählen, wie es den Gegebenheiten entspreche. Eine Abweichung müsse gut begründet werden. Wenn ein Einzelhandelsbetrieb einbezogen werden soll, müsse hierfür eine rechtlich nachvollziehbare städtebauliche Begründung angeführt werden. Als Grund dürfe nicht dienen, dass dem Betrieb eine Erweiterung ermöglicht werden soll. Eine Abwägung zwischen wirtschaftlichen und städtebaulichen Interessen sei erforderlich.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass es aus Sicht der Verwaltung unerlässlich sei, den Standort Kentrup mit in den ZVB einzubeziehen. Sicherlich stelle der Hagen aus gutachtlicher Sicht eine Zäsur dar. Eine Straße müsse aber keine Zäsur sein. Die im ZVB liegende Schmiedestraße könne als Ausfahrsituation und der Hagen als Einfahrsituation gedeutet werden. Außerdem könne man in einem ZVB auch Entwicklungsziele darstellen. Des Weiteren könne auf die fußläufige Verbindung und die Fußgängerampel sowie den neben Kentrup ansässigen Dienstleister verwiesen werden. Sie unterstreicht, dass der ZVB vom Rat beschlossen werde und die Festlegung Voraussetzung für Erweiterungspläne im großflächigen Bereich (über 800 qm) sei. Im Übrigen werde das Einzelhandelskonzept auch mit den umliegenden Kommunen abgestimmt.

 

Frau Mönning weist nachdrücklich darauf hin, dass es hier nicht nur um einen Einzelhandelsbetrieb gehe und man die Diskussion nicht von Anfang an in eine bestimmte Richtung lenken sollte. Sie fragt kritisch nach, warum die Schul- und Ludgeristraße im ZVB liegen aber der Bereich Bahnhofstraße/Richtengraben und die Fortführung der Münsterstraße ab EDEKA stadtauswärts nicht, obwohl dort Betriebe vorhanden seien.

 

Herr Schrader weist darauf hin, dass der obere Bereich mit der Schul- und Ludgeristraße als Entwicklungsmöglichkeit gesehen worden sei. Werde dieser Bereich nicht einbezogen, gäbe es für Kentrup überhaupt keine Möglichkeiten, wobei er aber nicht wisse, wie man über die Straße komme.

 

Frau Mönning wirft ein, dass an der Ludgeristraße doch keine Geschäfte vorhanden seien.

 

Herr Schrader entgegnet, dass nicht jeder Betrieb automatisch zu einem Versorgungsbereich führe, vielmehr müsse eine Dichte vorhanden sein.

 

Frau Mönning verweist auf die an der Münsterstraße liegende Apotheke, Arztpraxen, Handwerksbetriebe und Massagepraxis, so dass dieser Bereich doch einbezogen werden müsse.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es um die Steuerung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben gehe und der Einzelhandel an der Münsterstraße immer weniger geworden sei.

Herr Schrader ergänzt, dass es nicht darum gehe, kleine mittelständische Betriebe von der Entwicklung abzuhalten, sondern um die Steuerung von großflächigem Einzelhandel, an dem auch andere partizipieren können.

 

Herr Kortmann macht deutlich, dass man doch Kaufkraft nach Billerbeck holen und erfolgreich existierende Unternehmen schützen wolle. Vor diesem Hintergrund erkundigt er sich nach dem Bestandsschutz und angemessenen Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Herr Schrader teilt mit, dass der Bestandsschutz in keinem Fall angegriffen werde und die Stadt definiere, wo die Entwicklung hingehe. Innerhalb des ZVB könne sich jeder Betrieb ansiedeln.

 

Herr Kleideiter weist darauf hin, dass die Betriebe in der Kleinstadt Billerbeck mit der Zeit gewachsen seien und sich dem Markt angepasst hätten. Diesen Betrieben müssten Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden. Er fragt nach, ob Kentrup in das Nahversorgungszentrum, in dem K & K und Lidl liegen, eingebunden werden könnte.

 

Das wird von Herrn Schrader verneint, da in Nahversorgungsstandorten nur nahversorgungsrelevante Sortimente wie z. B. Lebensmittel zulässig seien.

 

Herr Flüchter führt an, dass die Aufteilung bestandsorientiert sein soll und fragt nach, ob dies nicht Grund genug sei, Kentrup einzubeziehen.

 

Herr Schrader weist darauf hin, dass es sich bei Kentrup um einen einzelnen Betrieb handele, der durch die Straße vom ZVB getrennt ist, eine fußläufige Beziehung zur Innenstadt sei ebenfalls nicht gegeben. Für die Einbeziehung des Schuh- und Sporthauses müsse eine rechtssichere Begründung gefunden werden. Er sehe auch Schwierigkeiten in der Abgrenzung zu Nachbarparzellen. Er betont, dass seine Empfehlung rechtssicher sei und er die Grenzen guten Gewissens so festgelegt habe. Wenn politisch eine andere Ausrichtung gewollt sei, komme es auf die Qualität der Begründung an, er empfehle eine juristische Beratung.

 

Frau Dirks unterstreicht, dass es heute um die Frage gehe, wie unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Grenzen gezogen werden sollen. Hier müsse diskutiert werden, ob der ZVB größer oder kleiner gefasst und Kentrup einbezogen werden soll oder nicht.

 

Herr Dittrich bezieht sich auf die anfängliche Aussage des Herrn Schrader, dass Ziel des Gesetzgebers sei, Geschäfte auf der grünen Wiese zu verhindern. Kentrup liege aber nicht auf der grünen Wiese. Er befragt Herrn Schrader, ob er eine rechtssichere städtebauliche Begründung liefern könne, um den ZVB über die Straße hin auszudehnen und Kentrup mit einzubeziehen.

 

Die einzige Begründung könnte evtl. sein, dass die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich gesehen werde, so Herr Schrader.

 

Aufgrund der neuen Baugebiete Sandbrink und Gantweger Bach gehe die Entwicklung doch genau in diese Richtung, so Herr Fliß.

 

Hierüber sei im Arbeitskreis auch diskutiert worden, so Frau Besecke. Aus diesem Grunde habe sie die Niederschrift über die Sitzung des Arbeitskreises beigefügt, in der nachzulesen sei, wie die Träger öffentlicher Belange dieses sehen. Wenn der ZVB abweichend vom gutachtlichen Vorschlag festgelegt werden soll, müsse eine Zielrichtung formuliert werden. Das würde aber auch bedeuten, dass Zielsetzung nicht die Entwicklung in Richtung Münsterstraße ist. Ob die Begründung rechtssicher sei, könne sie nicht garantieren, zudem müsse die landesplanerische Zustimmung eingeholt werden.

 

Herr Schrader gibt zu bedenken, dass bei einer Einbeziehung von Kentrup auch über die Nachbargrundstücke nachgedacht werden müsse.

 

Herr Fliß weist darauf hin, dass die Situation in Billerbeck anders sei als in Coesfeld oder Dülmen. In Billerbeck sei man froh über jeden Einzelhandelsbetrieb. Man müsse doch dafür sorgen und kämpfen, dass die wenigen erfolgreichen Betriebe auch bleiben und sich entwickeln können. Und wenn sich in deren Nachbarschaft noch andere Geschäfte entwickeln, sei das nur zu begrüßen.

 

Frau Mollenhauer unterstützt den Vorschlag des Herrn Fliß, dass alles getan werden müsse, um den in Billerbeck ansässigen Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Hierfür müsse eine planungsrechtlich sichere Begründung gesucht werden und diese Aufgabe gebe sie an die Verwaltung weiter.

 

Frau Mönning bedauert die hier geführte Diskussion sehr, es habe sich eine Lex Kentrup ergeben. Bei der späteren Prüfung und auch vor Gericht könnten Fehler bei der Abwägung festgestellt werden. Sie wolle den Bereich Bahnhofstraße/Richtengraben und die untere Münsterstraße in den ZVB einbeziehen. Die  Einbeziehung der Schulstraße lehne sie ab.

 

Herr Dittrich schließt aus der bisherigen Erörterung, dass noch Diskussionsbedarf bestehe. Deshalb hielte er es nicht für richtig, heute Grenzen festzulegen. Im Übrigen habe auch das Schuh- und Sporthaus Kentrup ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches in die Überlegungen einbezogen werden sollte. Er schlage vor, zunächst noch einmal fraktionsintern zu beraten und evtl. in der nächsten Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung eine Festlegung zu treffen. Zu dieser Sitzung sollte die Verwaltung eine rechtssichere Begründung für die Einbeziehung des Betriebes Kentrup vorlegen.

 

Frau Mönning beantragt, dass ihre Anregungen mit in die Überlegungen einbezogen werden und die Verwaltung auch hierfür entweder ablehnende oder positive Gründe anführt.

 

Frau Mollenhauer kann diesem Antrag nicht folgen. Jedes Ausschussmitglied habe klare Vorstellungen. Grundlage für die Diskussion in den Fraktionen sollte der Vorschlag der BBE-Handelsberatung sein und nicht die Anregung, einzelne Straßen einzubeziehen oder auszugrenzen.

 

Frau Mönning entgegnet, dass sie die Einbeziehung der unteren Münsterstraße auch auf Wunsch einiger Bürger vorgeschlagen habe. Man vertue sich doch nichts, wenn dieser Vorschlag in die Überlegungen der Verwaltung einbezogen wird. Ansonsten könnte sich auch Widerstand ergeben.

 

Herr Kleideiter erkundigt sich bei Frau Dirks, inwieweit die Geschäftsinhaber nach ihren Plänen für die Zukunft befragt worden seien.

 

Frau Dirks betont, dass es hier um die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel gehe und ihr in dieser Hinsicht keine Planungen bekannt seien, außer beim Plus-Markt, der bekanntlich gerne in der Innenstadt ein größeres Ladenlokal beziehen wolle.

Im Übrigen sei an der Münsterstraße kaum noch Einzelhandel vorhanden. Deshalb werde dort eher eine Entwicklung in Richtung Wohnen gesehen.

 

Herr Flüchter fragt nach, ob der ZVB auch veränderbar sei.

Frau Besecke teilt mit, dass er veränderbar sei, es hierfür aber eine Begründung geben müsse.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden