Herr Hein verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Krause stellt die Aussage des Herrn Hein in Frage, dass ihm keine Ergebnisse über die Strom- und Heizenergielieferung des Blockheizkraftwerkes vor 2006 vorliegen. Eher könnte er nachvollziehen, wenn Herr Hein Zeitgründe für die Nichtvorlage der Daten anführen würde.

 

Auf kritische Nachfrage von Herrn Kleideiter wiederholt Herr Hein, dass es aufgrund der Umstellung der Prozessvisualisierung nicht mehr möglich sei, die Daten wieder herzustellen. Vor 2006 seien die Daten erfasst worden.

 

Herr Dr. Meyring weist Herrn Hein darauf hin, dass er bereits in 2004 und 2005

um die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gebeten worden sei.

 

Herr Hein räumt ein, dass er die Berechnung eher hätte vorlegen können.

 

Herr Heßling stellt fest, dass die jetzt vorgelegte Energiebilanz enttäuschend und von der damaligen Zielvorgabe weit entfernt sei.

 

Herr Krause zieht den Schluss, dass die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes eine Fehlentscheidung gewesen ist.

 

Dem kann sich Herr Schlieker so nicht anschließen, diese Aussage könne sich nicht auf die Wirtschaftlichkeit beziehen.

 

Herr Hein macht deutlich, dass sich ein Blockheizkraftwerk lohne, auch auf der Kläranlage Billerbeck, aber eben nicht in der Größe. Die Energiebilanz sei nach wie vor positiv, weil CO 2 Ausstoß verhindert wurde, da ansonsten das Gas hätte abgefackelt werden müssen.

 

Herr Spengler zieht das Fazit, dass zwar für die Umwelt etwas getan wurde, die wirtschaftlichen Erwartungen aber nicht erfüllt wurden.

 

Dieses Fazit wird allgemein zur Kenntnis genommen.