Beschluss:

Die Betriebsleitung wird beauftragt, ein Fremdwasserbeseitigungskonzept für die Bernhardstraße/Wiesenstraße aufzustellen und in der Bürgerversammlung vorzustellen. In der ersten Sitzung des Betriebsausschusses nach der Bürgerversammlung ist das Konzept dem Betriebsausschuss vorzustellen.


Herr Hein stellt heraus, dass er die Aufstellung des Fremdwasserbeseitigungskonzeptes nicht hauptsächlich wegen der geplanten Sanierung der Mischwasserkanalisation Bernhardstraße/Wiesenstraße vorschlage, sondern um die Zuwendungsvoraussetzung für eine öffentliche Förderung der privaten Kanalisation zu schaffen. In dem Fremdwasserbeseitigungskonzept sei darzulegen, wie zukünftig der Fremdwasserzufluss ins städt. Kanalnetz verhindert werden soll. In dem Zusammenhang seien Dichtheitsprüfungen auf den privaten Grundstücken einzufordern.

 

Herr Hövener erkundigt sich nach den Unterschieden zwischen dem Abwasserbeseitigungskonzept und dem Fremdwasserbeseitigungskonzept und fragt nach, ob es sich um zwei getrennte Regelwerke handele oder ob sie irgendwann miteinander verschmelzen.

 

Herr Hein erläutert, dass zurzeit im Abwasserbeseitigungskonzept auch die Fremdwassereinzugsgebiete Kohkamp und Lange Straße verankert seien. Im Rahmen der Planung der Sanierungsmaßnahme Bernhardstraße/Wiesenstraße habe er festgestellt, dass es dort ebenfalls Fremdwasserprobleme gebe und die übliche Art der Sanierung nicht weiterhelfe. Abschließend werde aber das Fremdwasserbeseitigungskonzept mit dem Abwasserbeseitigungskonzept verzahnt

 

Herr Dr. Meyring fragt nach der weiteren Verfahrensweise, falls heute die Aufstellung eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen werden sollte.

 

Herr Hein führt aus, dass in dem Fremdwasserbeseitigungskonzept detailliert dargelegt werden müsse, wo genau die Fremdwasserzuflüsse sind. Um in Erfahrung zu bringen, wie hoch der jeweilige Fremdwasseranteil der eingegrenzten Gebiete ist, müssten Messungen durchgeführt werden.

 

Herr Dr. Meyring möchte wissen, ob ein Fremdwasserbeseitigungskonzept hier vorgestellt werde und welche Einflussmöglichkeiten die Ausschussmitglieder haben.

 

Herr Hein erläutert, dass bekanntlich auf der Kläranlage ein ausgewiesenes Fremdwasserproblem bestehe und deshalb der Aufsichtsbehörde sowieso darzulegen sei, wie damit umgegangen werde. Wenn die Aufstellung eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen werde, würden weitere Untersuchungen des Kanalnetzes vorgenommen. Auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse könnten dann weitere Eingrenzungen erfolgen. Eine Winterperiode müsse wegen der höheren Grundwasserstände abgewartet werden, bevor die Ergebnisse hier vorgestellt werden können. Danach stimme er mit dem Ausschuss die zeitliche Abfolge der Sanierungen ab. Das Konzept müsse er dann mit der Bezirksregierung abstimmen.

 

Herr Hein versichert, dass er die weiteren Arbeitsschritte immer mit dem Betriebsausschuss und der Bezirksregierung abstimmen werde.

 

Herr Schlieker befragt Herrn Hein, wie die Anlieger der Bernhard- und Wiesenstraße zu der geplanten Maßnahme stünden und wie es zu dem dortigen Fremdwassereintrag komme.

 

Herr Schlieker wird darauf hingewiesen, dass dies bereits ausführlich besprochen wurde.

 

Herr Krause unterstützt die Intention des Herrn Schlieker und legt dar, dass er beim Lesen der Sitzungsvorlage gedacht habe, dass der Betriebsleiter offenbar neue Beschäftigungen suche. Dieser Ausschuss habe festgelegt, wie die  Sanierung der Mischwasserkanalisation Bernhardstraße/Wiesenstraße von statten gehen soll. Aus gutem Grund stehe der Betriebsausschuss dem Betriebsleiter sehr skeptisch gegenüber. Er werde sich dagegen wehren, wenn dem Betriebsausschuss wieder etwas übergestülpt werde und die Bürger nachher zur Kasse gebeten werden und dann noch für Maßnahmen, die jetzt noch nicht zwingend erforderlich sind. Der einzige Grund heute zuzustimmen wäre, dass anderenfalls keine öffentliche  Förderung gewährt werde.

 

Herr Hein erinnert Herrn Krause an seine Aussage in der letzten Sitzung, dass abweichende Fristen zur Dichtheitsprüfung nicht nur vor 2015, sondern auch nach 2015 festgelegt werden können. Aufgrund dieser Feststellung habe er eruiert, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Bürger nicht vor 2015 zu einer Dichtheitsprüfung aufzufordern. Lt. § 61a  Landeswassergesetz sei bekanntlich die Dichtheit bis 2015 nachzuweisen. Es könne doch nur im Interesse der Bürger und des Abwasserbetriebes sein, wenn beide zusammenarbeiten. Bis 2015 sei es nicht möglich, alle Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung abzuwickeln. Also mache es doch nur Sinn sowohl im Hinblick auf das Fremdwasserbeseitigungskonzept als auch für andere Maßnahmen ganzheitlich vorzugehen. Um abweichende Fristen auch nach 2015 festlegen zu können, müsse es aber Grundlagen aus dem Fremdwasserbeseitigungskonzept geben, die er mit der Bezirksregierung besprechen könne.

 

Herr Dübbelde fragt nach, ob die ganzheitliche Vorgehensweise das gesamte Stadtgebiet beinhalte oder ob Teilbereiche herausgenommen werden können.

 

Herr Hein führt aus, dass die Fremdwasserproblembereiche im Wesentlichen eingegrenzt seien. Neben der Fremdwasserbeseitigung stünden aber auch noch andere Kanalsanierungen an, die auch erst nach 2015 durchgeführt werden. D. h. auch für andere Gebiete sei es im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchaus sinnvoll, diese erst nach 2015 anzugehen.

 

Herr Spengler unterstreicht deutlich, dass hier Einigkeit bestehe, dass ohne vorherige Bürgerbeteiligung mit den Maßnahmen an der Bernhardstraße/Wiesenstraße nicht begonnen werde.

 

Herr Hein kündigt an, in nichtöffentlicher Sitzung auf den Zustand der Kanalisationsanlagen Bernhardstraße/Wiesenstraße einzugehen. Er gehe davon aus, dass erst der Ausschuss informiert wird und dann die Bürgerbeteiligung erfolge.

 

Herr Spengler moniert, dass die Kernfrage, ob ein Fremdwasserbeseitigungskonzept erstellt werden müsse, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, bislang noch nicht beantwortet worden sei.

 

Hierfür müsse kein Fremdwasserbeseitigungskonzept für das gesamte Stadtgebiet, wohl aber für in sich abgegrenzte Gebiete vorliegen, so Herr Hein. Auch für die Sanierungsmaßnahme Bernhardstraße/Wiesenstraße müsse dargelegt werden, wie das Fremdwasser beseitigt werden soll.

 

Herr Kleideiter folgert, dass also auch Konzepte für Insellösungen beschlossen werden können und nicht mehrere Insellösungen bis 2015 abgeschlossen werden müssen, sondern Prioritäten festgelegt werden können.

 

Wenn jetzt kein Konzept vorgelegt werde, bis wann welche Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung vorgenommen werden sollen, müssten alle spätestens 2015 die Dichtheit der Leitungen nachweisen, so Herr Hein. Wenn von dem Zeitpunkt 2015 abweichende Fristen festgelegt werden sollen, müsse ein Fremdwasserbeseitigungskonzept erstellt werden.

 

Herr Dr. Meyring fragt nach, bis wann das Konzept fertig sein müsse.

 

Herr Hein berichtet, dass eine Winterperiode abzuwarten sei, also irgendwann 2010 das Konzept stehen müsse. Das Förderprogramm laufe nur bis 2011, ob es verlängert werde, könne heute niemand sagen.

 

Herr Hövener erinnert an die hier verabredete Vorgehensweise bzgl. der Maßnahme Bernhardstraße/Wiesenstraße. Im Übrigen würden jährlich Beträge zurückgestellt, um in 2010 eine umfassende Untersuchung des Kanalnetzes durchführen zu können, auf deren Grundlage dann die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vorgenommen wird. Im Zuge dieser Fortschreibung werde doch auch die Fremdwasserproblematik berücksichtigt. Wenn man der Bezirksregierung diese Vorgehensweise näher bringe, dann sei er guter Hoffnung, dass sie auch Insellösungen zustimmen wird und das nicht förderschädlich ist.

 

Herr Hein bestätigt, dass die Ergebnisse aus der 2010 vorgesehenen flächendeckenden Untersuchung des gesamten Kanalnetzes mit den Ergebnissen des Fremdwasserbeseitigungskonzeptes zusammengeführt werden.

 

Herr Dr. Meyring weist Herrn Hein darauf hin, dass lt. § 61a Abs. 5 Satz 1 die Gemeinde durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Dichtheitsprüfung festlegen soll, wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen im Abwasserbeseitigungskonzept oder in einem gesonderten Kanalsanierungs- oder Fremdwasserbeseitigungskonzept festgelegt sind. Da hier von „oder“ die  Rede sei, benötige man doch kein Fremdwasserbeseitigungskonzept.

 

Herr Hein hält dem entgegen, dass dies doch keinen Sinn mache. Die Anlieger könnten dann berechtigterweise fragen, warum der Mischwasserkanal nicht vor 10 Jahren saniert wurde, dann bräuchte man heute nicht darüber zu reden.

 

Herr Kleideiter führt an, dass sich nach der Untersuchung des gesamten Kanalnetzes in 2010 doch eine ganz andere Situation ergeben und sich herausstellen könnte, dass das Fremdwasserbeseitigungskonzept nicht der richtige Weg ist.

 

Herr Hein erwidert, dass heute kein Fremdwasserbeseitigungskonzept, sondern lediglich die Aufstellung beschlossen werden soll. Dafür seien Untersuchungen notwendig, deren Ergebnisse 2010 zusammengetragen werden.

 

Herr Schlieker wirft die Frage auf, was denn dagegen spreche, ein Fremdwasserbeseitigungskonzept in 2015 zu verabschieden, das dann nach 2020 gilt.

 

Herr Hein entgegnet, dass ab 2015 das Gesetz gelte. Die Bezirksregierung werde ab diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass es überhaupt kein Fremdwasserproblem mehr geben könne, da bis dahin alle Leitungen dicht sein müssen. Also müsse er in den Verhandlungen mit der Bezirksregierung doch etwas anbieten. Dazu wolle er in einem Fremdwasserbeseitigungskonzept darlegen, in welchem zeitlichen Rahmen die Fremdwasserproblematik beseitigt werden soll.

 

Herr Dr. Meyring bezieht sich noch einmal auf den § 61 Abs. 5 Satz 1, wonach die Gemeinde das entscheidende Gremium ist. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, was der Betriebsleiter der Bezirksregierung anbieten müsse, wenn der Betriebsausschuss das entscheidende Gremium ist. Es gebe nichts abzustimmen, denn dann entscheide der Ausschuss 2015, ob die Frist verlängert wird. Dann liege auch das Abwasserbeseitigungskonzept vor und wenn dies vorsehe, einen bestimmten Straßenzug zu sanieren, dann müsse man sehen, ob gleichzeitig auch die Fremdwasserproblematik angegangen wird.

 

Herr Hein hält es für sinnvoller, rechtzeitig ein Konzept aufzustellen und abzustimmen, u. a. weil in 2010 sowieso als Vorbereitung für die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes umfangreiche Untersuchungen durchzuführen sind. Diese Ergebnisse können dann in ein Gesamtkonzept münden. In Billerbeck das Abwasserbeseitigungskonzept fortzuschreiben ohne dabei ein Fremdwasserbeseitigungskonzept aufzustellen, werde nicht zum Erfolg führen. Außerdem würde der rechtmäßig handelnde Bürger seine private Entwässerung bis 2015 saniert und auf Dichtigkeit geprüft haben. Es gelte also, diesen Bürgern jetzt zu helfen und eine gemeinsame Vorgehensweise anzubieten.  

 

Herr Hövener verweist auf die Sitzungsvorlage, in der Kosten genannt werden. Daraus schließe er, dass hier ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen werden soll. Das halte er nicht für klug, weil bereits vereinbart worden sei, das Abwasserbeseitigungskonzept in 2010 fortzuschreiben. Nach seiner Meinung wäre die richtige Vorgehensweise, ggf. Einzellösungen mit einem Konzept zu hinterlegen, mit der Bezirksregierung abzustimmen und Fördermöglichkeiten abzuklären. Den vom Betriebsleiter formulierten Beschlussvorschlag könne er nicht mittragen. Außerdem unterstütze er Herrn Spengler, ohne Ergebnisse aus der Bürgeranhörung Bernhardstraße/Wiesenstraße nicht weiter zu gehen. 

 

Selbstverständlich müsse man bei der Umsetzung der im Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehenen Maßnahmen auch die Fremdwasserbeseitigung berücksichtigen und das Nötige zum richtigen Zeitpunkt machen, so Herr Krause. Die Vergangenheit habe ihn aber gelehrt, vorsichtig mit den Aussagen des Herrn Hein umzugehen.

 

Herr Heßling befürchtet, dass mit der Überplanung eines Teilgebietes der Stein ins Rollen kommt und es kein Zurück mehr gibt.

 

Herr Spengler fragt nach, ob es jetzt erforderlich ist, Ing.-Büros zu beauftragen oder ob der Beschluss verschoben werden könne, weil sowieso eine Winterperiode abgewartet werden müsse.

 

Herr Hein verdeutlicht noch einmal, dass auch er Fristen nach 2015 festlegen wolle. Das allein sei der Grund für die heutige Sitzungsvorlage. Aktuell stehe die Maßnahme Bernhardstraße/Wiesenstraße an, für 2011 sei im Abwasserbeseitigungskonzept die Lange Straße vorgesehen. Wenn dann noch die Darfelder Straße und der Kerkeler hinzu kommen, brauche er in den nächsten 3 Jahren über andere Maßnahmen nicht mehr nachdenken. Herr Hein wiederholt, dass man also über Fristen reden könne. Er schlage vor, jetzt mit dem Fremdwasserbeseitigungskonzept anzufangen, es spreche aber auch nichts dagegen, in 2010 zu beginnen.

 

Herr Dübbelde erkundigt sich, wie starr ein Fremdwasserbeseitigungskonzept ist und ob hiervon auch abgewichen werden könne.

 

Er stelle sich vor, zunächst ein Investitionsprogramm mit zeitlichen Vorgaben aufzustellen, so Herr Hein. Wenn dann in einem Jahr eine Maßnahme vorgesehen ist und festgestellt wird, dass hierfür das Geld nicht ausreicht, dann müsse die Maßnahme gestreckt werden. Das müsse er immer wieder im Detail mit der Bezirksregierung abstimmen. Er wolle der Bezirksregierung von vornherein Bereitschaft signalisieren, eine bestimmte Summe zu investieren. Dann könne er auch im Detail berechnen, wie sich das jeweils auf die Gebühr auswirkt.

 

Herr Dr. Meyring stellt fest, dass der Beschlussvorschlag nicht konsensfähig ist und formuliert ihn aufgrund der bisherigen Wortbeiträge wie folgt neu:

„Die Betriebsleitung wird beauftragt, ein Fremdwasserbeseitigungskonzept für die Bernhardstraße/Wiesenstraße aufzustellen und in der Bürgerversammlung vorzustellen. In der ersten Sitzung nach der Bürgerversammlung ist das Konzept dem Betriebsausschuss vorzustellen.“

 

Die Nachfrage von Herrn Hövener, ob es dann noch notwendig ist, externe Kosten zu produzieren verneint Herr Hein.

 

Herr Kleideiter möchte wissen, wann die Bürgerversammlung stattfindet.

Herr Hein sagt einen Termin vor den Sommerferien zu.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 

 


Stimmabgabe: einstimmig