Sitzung: 28.05.2009 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/425/2009
Beschluss:
1. Der Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur Ausweisung eines Teilbereiches als Wald wird nicht gefolgt.
2. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Weitblick“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weitblick“ als Satzung.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes “Weitblick“ beschlossen worden ist.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig