Herr Hein teilt mit, dass der o. g. Erlass inzwischen verabschiedet wurde und die Anforderungen an die Sachkunde jetzt von der Oberen Wasserbehörde geregelt seien. Positiv sei, dass die im Projektgebiet Kohkamp zugelassenen Sachkundigen auch im Rahmen des Ministerialerlasses gelten und zunächst für 3 Jahre auf eine Landesliste gesetzt werden.

Auf Wunsch von Herrn Dr. Meyring wird der Erlass dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.