Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Den Anregungen der Eheleute Thiemann bzgl. der Bepflanzung wird gefolgt.

2.    Den Bedenken der Eheleute Thiemann und Altenborg sowie Frau Thumann, Herrn Heilers, Herrn Golisch und Herrn Geuking wird entsprechend der Sitzungsvorlage begegnet.

3.    Den Anregungen des Kreises Coesfeld (Fachdienst Kommunale Abwasserbeseitigung, Brandschutzdienststelle, Untere Landschaftsbehörde), des Amtes für Agrarordnung, der Straßen NRW und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wird gefolgt.

4.    Es wird beschlossen, die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Bebauungsplan ”Biogasanlage Beerlage” aufzustellen. Der Planbereich liegt im Nordosten des Stadtgebietes Billerbeck in der Gemarkung Beerlage, Flur 16, und umfasst die Flurstücke 413, 198 sowie 200 teilweise. Konkret wird es umgrenzt :

·        im Osten durch die westliche Grenze des Weges innerhalb des Flurstückes 200, welcher zum Hof Jelkmann führt, ca. 6 Meter nördlich des Grenzpunktes zum Flurstück 413 nach Osten abknickend und nach ca. 225 m auf die Straßenbegrenzung zur L 506 mündend

·        im Süden durch die L 506, vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 413 noch ca. 66 Meter Richtung Südwesten verlaufend

·        im Westen über das Flurstück 198 nach Nordenwesten auf die vorhandene Wallhecke zulaufend und im Weiteren entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 198 bis zur Grenze des Flurstückes 99

·        im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 99 und einige Meter entlang des Flurstückes 95, von dort lotrecht auf den o.g. Weg zum Hof Jelkmann mündend.  

                    

      Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

5.    Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 2a BauGB sowie den Anhängen zum Bebauungsplan (Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Landschaftsästhetische Studie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Geruchsgutachten) wird für die Offenlegung gebilligt.

6.    Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sowie der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 


Frau Besecke macht darauf aufmerksam, dass parallel zur Offenlage und mit den Ergebnissen der Offenlage der städtebauliche Vertrag vorbereitet und in der nächsten Sitzung beraten werden könnte.

 

Da auch in der Bürgeranhörung mehrfach Fragen zu den Pflanzmaßnahmen gestellt worden seien, bittet Herr Fehmer die Verwaltung hierauf noch einmal einzugehen.

Frau Besecke führt hierzu aus, dass in der Bürgeranhörung Bedenken geäußert worden seien, dass die vorgesehenen Anpflanzungen an der Zuwegung zu dem in östlicher Richtung nächstgelegenen Wohnhaus zur Biogasanlage eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen könnten. Des Weiteren seien weitere Anpflanzungen in der östlichen Spitze des Plangebietes angeregt worden. Diesen Bedenken werde nachgekommen. Im landschaftspflegerischen Begleitplan sei die Maßnahme an der Zuwegung zum Wohnhaus bereits herausgenommen und durch eine zusätzliche Anpflanzung an der östlichen Spitze des Plangebietes ergänzt worden. Die Anpflanzungen würden in dem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben.

 

Frau Schlieker bezieht sich auf den Hinweis der Straßen NRW, wonach die Bepflanzung am Grienenbach 20 m zurückgenommen werden soll und weist darauf hin, dass diese Anregung im Plan noch nicht berücksichtigt sei.

Diese Verschiebung sei aufgrund des Maßstabes 1 : 5000 schlecht darstellbar, so Frau Besecke. Im Übrigen müsse für diese Anpflanzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden, an der der Wasser- und Bodenverbandes beteiligt wird. Ggf. müssten Eingänge für die Bewirtschaftung vorgesehen werden.

 

Frau Schlieker merkt weiter an, dass in der Bürgeranhörung mehrfach kritisch angemerkt worden sei, dass die Anpflanzungen an der alten Anlage immer noch recht dürftig seien. Sie fragt nach, ob im Landschaftsplan festgelegt sei, dass ältere und größere Gehölze anzupflanzen sind.

Frau Besecke teilt mit, dass sämtliche Anpflanzungen Bestandteil des landschaftspflegerischen Begleitplanes seien.

 

Die Nachfrage von Herrn Fehmer, ob auch die Pflege und Unterhaltung der Neuanpflanzungen im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben würde, bejaht Frau Besecke. Hiervon ausgenommen sei aber die Pappelreihe, die nur noch solange erhalten werde, bis die anderen Maßnahmen greifen.

 

Herr Kortmann hält den „Energie-Mix“ für den richtigen Weg. Die Betreiber müssten durch den städtebaulichen Vertrag dazu verpflichtet werden, alles technisch Mögliche zu tun, damit die Belastung für die Anwohner und die Umwelt so gering wie möglich ausfällt. Wenn das gewährleistet sei, spreche nach seiner Meinung nichts dagegen, der Erweiterung der Biogasanlage zuzustimmen.

 

Herr Ueding weist darauf hin, dass die Geruchsbelästigung für die Nachbarn der wesentliche Punkt sei. Nach seiner Meinung werde sich die Situation aber durch die neue Anlage verbessern, weil z. B. der Putenmist nicht mehr in der bestehenden, sondern in der neuen Anlage behandelt werde. Das Planänderungsverfahren sollte fortgeführt werden.

 

Herr Fehmer merkt an, dass es in den bisherigen Beratungen viele offene Fragen gegeben habe. Jetzt lägen Gutachten vor, auf die man sich berufen könne und nach denen von der zusätzlichen Biogasanlage keine negativen Auswirkungen zu erwarten seien. Das sollte hier das ausschlaggebende Argument sein, der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes zuzustimmen. Ein wesentliches Kriterium sei dabei auch die Eingrünung der Anlage. Insgesamt gehe er davon aus, dass die zweite Anlage zu einer Verbesserung der bisherigen Situation führen wird.

 

Frau Schlieker stellt heraus, dass Biogasanlagen in der Landwirtschaft ein relativ neues Gebiet darstellten und deshalb auch Zeichen einer modernen Landwirtschaft seien. Den Betreibern könne vielleicht eine gewisse „Gutsherrenmentalität“ nicht abgesprochen werden. In den ersten Jahren habe es viele Klagen der Anwohner gegeben, hierauf sei aber zunächst nicht reagiert worden. Erst in der letzten Zeit als weitere Anlagen geplant wurden, hätten die Betreiber einige Maßnahmen zur Verringerung der Geruchsbelästigung umgesetzt. Zum anderen werde durch regelmäßige Kontrollen der Fachbehörden ein vernünftiger Betrieb sichergestellt. Vielleicht sei in der Vergangenheit auch der Fehler begangen worden, dass die Altanlage an der Stelle genehmigt wurde und nicht schon der Standort, der jetzt für die neue Anlage vorgesehen ist. Wichtig sei, dass die Bedenken der Anwohner ernst genommen und hinsichtlich der Anpflanzungen die Wünsche der Anwohner berücksichtigt werden. Die geplante Anlage entspreche den gesetzlichen Vorschriften und auch aufgrund der Gutachten seien keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Im Hinblick auf den ökologischen Aspekt und die Bedeutung von Biogas als regenerative Energie sollten den Betreibern keine Steine in den Weg gelegt werden.

 

Herr Tauber schlägt vor, dem Beschlussvorschlag zu folgen und im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Fachausschuss näher in die Materie einzusteigen. Im Übrigen nehme er zur Kenntnis, dass die neue Biogasanlage in manchen Köpfen bereits stehe. Die Bedenken der Anwohner sollte man aber nicht nur hören, sondern auch ernst nehmen. Diese müssten im Verfahren und im städtebaulichen Vertrag umgesetzt werden.

 

Nachdem Herr Wiesmann Herrn Tauber darauf hinweist, dass der Bezirksausschuss der Fachausschuss ist, fasst der Ausschuss folgenden


Sachverhalt: