Der Zuschlag für die der Wohnnutzung zuzuordnenden Fläche wird auf 30,- €/m² festgesetzt.

Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Grundstücke den von der Gesellschafterversammlung benannten Interessenten zum Kauf anzubieten. Sofern diese Abstand von einem Kauf nehmen, wird die Geschäftsführung ermächtigt, die Grundstücke an die alternativ benannten Unternehmen zu veräußern.