Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, sofern die Ausgleichsmaßnahmen der Schonung des Landschaftsbildes dienen.


Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Nach kurzer Erörterung fasst der Bezirksausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig