Herr Ueding erkundigt sich, ob es sich nur um eine Wanderkarte handele.

Das wird von Herrn Mollenhauer bestätigt. Die Radwege seien alle in der Örtlichkeit ausgeschildert. Außerdem sei das Radwegenetz mit dem landesweiten Radwegenetz  identisch.

 

Herr Schulze Brock erkundigt sich nach dem Versicherungsschutz auf den privaten Wegeabschnitten.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass die Stadt die Verkehrssicherungspflicht auf den privaten Wegen übernehme. Das sei mit dem Versicherungsgeber abgesprochen. Dabei sei aber zu bedenken, dass die Verkehrssicherungspflicht auf dem Land nicht so umfassend ist, wie auf städt. Straßen und Wegen. Außerdem übernehme die Versicherung keine Schäden, die durch die Eigentümer künstlich selber geschaffen werden.

 

Frau Schlieker erkundigt sich, ob im Hinblick auf die Vermarktung an ein bestimmtes Logo gedacht sei.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass es sich um Rundwanderwege handele und diese inzwischen auch Namen erhalten hätten. Die Wege würden im Informationsmaterial beschrieben und den Wanderern an die Hand gegeben.

Frau Dirks ergänzt, dass die Karte später auch um Entfernungsangaben und Hinweise auf Aussichtspunkte ergänzt werde.

 

Herr Schulze Thier hält es für wichtig, die Wegeführung über private Flächen im Konsens mit den Eigentümern festzulegen.

 

Herr Mollenhauer versichert, dass selbstverständlich mit den Eigentümern gesprochen werde. Wenn aber kein Konsens erzielt werde, müsse man sich auf das Landschaftsrecht berufen können.