Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Zur Durchführung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Windeignungsbereiches in der Bauernschaft Osthellermark wird eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bredemann vom Planungsbüro ökoplan, Essen, anwesend.

 

Frau Bredemann erläutert dem Ausschuss auf Basis einer Power-Point-Präsentation das Gutachten zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan (Anlage 1 zu dieser Niederschrift).

 

Herr Fliß stellt fest, dass das Gutachten bestätige, dass vor Jahren hier keine Fehler gemacht, sondern vielmehr gute Arbeit geleistet wurde. Dennoch sehe er einen kleinen Wehrmutstropfen, da eigentlich regenerative Energien genutzt werden sollten. Dabei sei aber auch zu berücksichtigen, dass in der Region bereits viele Windräder entstanden seien und er sich in Billerbeck nicht solche Zustände wünsche, wie z. B. in Schöppingen.

 

Herr Fehmer führt aus, dass man sich bereits vor Jahren mit der Thematik beschäftigt habe. Die damalige Planung sei im guten Glauben erstellt, aber schließlich vom OVG für unwirksam erklärt worden, da eine zu kleine Konzentrationsfläche ausgewiesen wurde. Dadurch sei man nun gezwungen, neu zu planen. Im Übrigen werde heute die frühzeitige Bürgerbeteiligung beschlossen, nicht mehr und nicht weniger. Das Ergebnis bleibe abzuwarten.

 

Nach den Erkenntnissen des vorliegenden Gutachtens hätte die damals ausgewiesene Konzentrationszone gar nicht ausgewiesen dürfen, so Herr Kortmann. Er sehe jetzt überhaupt keinen Handlungsbedarf, da Frau Bredemann aufgezeigt habe, dass keine Flächen für Eignungsbereiche zur Verfügung stehen.

 

Frau Besecke stellt richtig, dass das Gutachten nicht aussage, dass keine anderen Flächen ausgewiesen werden können. Das Gutachten bilde die Grundlage für die gemeindliche Planung. Wenn der Flächennutzungsplan geändert werde, könnten Eignungsbereiche nicht parzellenscharf ausgewiesen werden. Wenn jetzt eine neue Planung betrieben werde, werde es möglich sein, auf Grundlage bestimmter Erkenntnisse, auch anders zu handeln. Allerdings müsse die Landesplanung zustimmen. Die Bezirksregierung habe sich darauf verständigt, bestimmte Konzentrationszonen voneinander entfernt fest zu legen. Es sei nicht angekündigt, dass neue Flächen in der Regionalplanung festgelegt werden sollen. Ergänzend weist Frau Besecke darauf hin, dass im Rahmen der gerichtlichen Untersuchung klar geworden sei, dass das Gutachten keine Mängel hatte.

 

Herr Flüchter kann  nicht unterstützen, dass in der letzten Ratsperiode alles richtig gemacht wurde. Die Grünen seien damals nicht in den Gremien vertreten gewesen. Das Gericht habe bestätigt, dass der Eignungsbereich zu klein ausgewiesen wurde. Hätte man damals eine ernsthafte Planung auf den Weg gebracht, hätte man das Problem heute nicht.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass damals sehr wohl eine ernsthafte Planung betrieben wurde und man es sich nicht einfach gemacht habe. Es habe lange Abwägungsprozesse gegeben. Die Rechtsprechung und die Bedeutung der Windenergie hätten sich mittlerweile geändert. Jetzt fange man neu an, um einen rechtssicheren Flächennutzungsplan aufzustellen.

 

Herr Fliß macht deutlich, dass er anderer Meinung sei als Herr Flüchter. Hier in Billerbeck habe man eine gute Lösung gefunden und er sei froh, in Billerbeck keinen Wildwuchs oder eine Situation wie am Schöppinger Berg zu haben.

 

Herr Fehmer hält Herrn Flüchter entgegen, dass die Grünen 2002 sehr wohl in den entsprechenden Ausschüssen vertreten waren und mitberaten hätten.

 

Herr Schulze Brock erinnert daran, dass damals kontrovers diskutiert wurde und es in der CDU-Fraktion Mitglieder gegeben habe, die die gleiche Meinung wie Herr Flüchter heute vertreten hätten. Er sei nicht sehr glücklich mit der Planung und vertrete persönlich die Auffassung, dass nach einem geeigneten Standort für einen Eignungsbereich gesucht werden sollte.

 

Herr Flüchter stellt richtig, dass auch die Grünen keinen Wildwuchs wollten. Sie hätten immer deutlich gemacht, dass Anlagen nur dort akzeptiert werden, wo sie für die Bürger verträglich sind.

 

Herr Krause erinnert im Hinblick auf die geführte Grundsatzdiskussion an den Tagesordnungspunkt und stellt den Antrag auf Abstimmung.

 

Der Bezirksausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung