Beschluss:

Zu dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt und der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 


Frau Besecke teilt ergänzend zur Sitzungsvorlage mit, dass im Rahmen der Neuplanung verwaltungsseitig auch über die Neugestaltung der Fußwege in dem Bereich nachgedacht werde.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig