Beschlussvorschlag für den Rat:

Zur Durchführung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Windeignungsbereiches in der Bauernschaft Osthellermark wird eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Auf das der Niederschrift des Bezirksausschusses beigefügte Gutachten zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen wird verwiesen.

 

Herr Becks merkt an, dass auch bereits damals hier eine ernsthafte Planung betrieben wurde, über die man sich auch gestritten habe. Die Bürger könnten in der Bürgerbeteiligung ihre Bedenken und Befürchtungen zum Ausdruck bringen. Grundsätzlich habe sich aber im Vergleich zu der damaligen Planung nicht viel geändert. Das Gutachten belege auch, dass Billerbeck eine bedeutende Stadt im Tourismusbereich und im Hinblick auf Denkmäler ist.

 

Herr Fehmer kann sich dem anschließen. Zunächst sollte das Ergebnis der Bürgerbeteiligung abgewartet und dann weiter beraten werden.

 

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig