Sitzung: 30.06.2009 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/440/2009
Beschluss:
1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weißenburg“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weißenburg“ nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weißenburg“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur
Zeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung