Beschluss:

Die Fortschreibung des bestehenden Brandschutzbedarfsplanes wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Herr Heuermann führt an, dass im Brandschutzbedarfsplan zu lesen sei, dass Feuerwehrleute bei der Verwaltung bevorzugt eingestellt werden sollen, um sicherzustellen, dass im Einsatzfall ausreichend Feuerwehrleute vor Ort sind. Er habe bereits früher darum gebeten, diesen Hinweis in die Stellenausschreibungen der Stadt mit aufzunehmen. Das sei seinerzeit mit dem Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verneint worden.

 

Herr Messing bekräftigt, dass nach wie vor keine Bevorzugung bestimmter Personen wegen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfolgen dürfe. Außerdem müsste für den öffentlichen Dienst der Grundsatz des Artikels 33 des Grundgesetzes, das Prinzip der Bestenauslese, beachtet werden.

 

Herr Heuermann fragt weiter nach, ob geplant sei, den Zuschuss der Stadt zu den LKW-Führerscheinen der Feuerwehrleute zu erhöhen.

Herr Messing teilt mit, dass eine kreisweit einheitliche Regelung angestrebt werde und voraussichtlich mit einer Erhöhung zu rechnen sei.


Stimmabgabe: einstimmig