Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Den Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenze im Rahmen der Flurbereinigung Aulendorf wird gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zugestimmt.

Dem Wunsch der Gemeinde Rosendahl, im Gegenzuge die Gemeindegrenze auch im Bereich der ehem. Tonabbaufläche zu ändern, wird nicht entsprochen.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig