Beschluss:
Den Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenze im Rahmen der Flurbereinigung Aulendorf wird gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zugestimmt.
Dem Wunsch der Gemeinde Rosendahl, im Gegenzuge die Gemeindegrenze auch im Bereich der ehem. Tonabbaufläche zu ändern, wird nicht entsprochen.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig