Herr Mollenhauer bezieht sich auf eine Nachfrage von Herrn Dittrich und teilt mit, dass beim damaligen Ausbau der Wirtschaftswege von anderen Fahrzeugbewegungen ausgegangen wurde als das heute der Fall sei. Heute würden die Wege durch größere Gerätschaften der Landwirte und gewerbliche Tierhaltungsanlagen sicherlich stärker in Anspruch genommen. Aus Sicht der Verwaltung müsse dieser Verkehr und die daraus entstehenden Schäden hingenommen werden. Wenn eine Tonnagen-Beschränkung verhängt würde, wäre auch der normale landwirtschaftliche Verkehr nicht mehr möglich.

 

Wenn Gewerbetreibende oder Landwirte allerdings besondere Maßnahmen für ein Großprojekt benötigten, hätten sie das auch zu finanzieren, so Frau Dirks. Die Stadt sei nicht verpflichtet, hier nachzubessern.

 

Herr Dittrich kann den Ausführungen mit dem Hinweis auf das Verursacherprinzip nicht zustimmen.

 

Frau Mönning merkt an, dass die zusätzliche Belastung nichts mit der Größe der landwirtschaftlichen Gerätschaften zu tun habe, sondern auf die Zunahme und Bewilligung von großen Tierhaltungsanlagen zurück zu führen sei.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass auf der Informationsveranstaltung der GVV-Kommunalversicherung VVag in Coesfeld, die von der Sozietät Dr. Eick und Partner, Hamm, am 18. Juni 2009 durchgeführt wurde, ganz klar die Aussage getroffen worden sei, dass privilegierte Anlagen, zu denen auch die gewerblichen Anlagen gehören, lediglich über eine „ausreichende“ Erschließung verfügen müssen. Dies sei bei vorhandenen ausgebauten Wirtschaftswegen der Fall. Mit der Argumentation, die Erschließung sei nicht gesichert, könne nur rechtssicher argumentiert werden, wenn lediglich ein unbefestigter Weg vorhanden sei.

 

Herr Dittrich bittet um Angabe der Fundstelle: Skript zur Informationsveranstaltung „Baurechtliche Massentierhaltung unter besonderer Berücksichtigung der Geflügelmast“ am 18.06.2009 im Kreishaus Coesfeld, Seite 31.