Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.    Den Anregungen der Eheleute Thiemann bzgl. der Bepflanzung wird gefolgt.

2.    Den Bedenken der Eheleute Thiemann und Altenborg sowie Frau Thumann, Herrn Heilers, Herrn Golisch und Herrn Geuking wird entsprechend der Sitzungsvorlage begegnet.

3.    Den Anregungen des Kreises Coesfeld (Fachdienst Kommunale Abwasserbeseitigung, Brandschutzdienststelle, Untere Landschaftsbehörde), des Amtes für Agrarordnung, der Straßen NRW und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wird gefolgt.

4.    Es wird beschlossen, die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Bebauungsplan ”Biogasanlage Beerlage” aufzustellen. Der Planbereich liegt im Nordosten des Stadtgebietes Billerbeck in der Gemarkung Beerlage, Flur 16, und umfasst die Flurstücke 413, 198 sowie 200 teilweise. Konkret wird es umgrenzt :

·        im Osten durch die westliche Grenze des Weges innerhalb des Flurstückes 200, welcher zum Hof Jelkmann führt, ca. 6 Meter nördlich des Grenzpunktes zum Flurstück 413 nach Osten abknickend und nach ca. 225 m auf die Straßenbegrenzung zur L 506 mündend

·        im Süden durch die L 506, vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 413 noch ca. 66 Meter Richtung Südwesten verlaufend

·        im Westen über das Flurstück 198 nach Nordwesten auf die vorhandene Wallhecke zulaufend und im Weiteren entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 198 bis zur Grenze des Flurstückes 99

·        im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 99 und ca. 10 Meter entlang des Flurstückes 95, von dort lotrecht auf den o.g. Weg zum Hof Jelkmann mündend.  

                    

      Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

5.    Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 2a BauGB sowie den Anhängen zum Bebauungsplan (Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Landschaftsästhetische Studie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Geruchsgutachten) wird für die Offenlegung gebilligt.

6.    Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sowie der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 


Frau Schulze Wierling erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Wieling legt dar, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion die Sorgen der Anlieger ernst nähmen. Sie wollten allen Anregungen und Bedenken vorurteilsfrei begegnen. Im Wesentlichen gehe es darum, dass in dem Verfahren noch keine Abstimmung mit der Bezirksregierung bzgl. der Anpassung an die Landesplanung erfolgt ist. Sie hätten sich gewünscht, dass vor der Offenlegung die in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und in den schriftlich vorliegenden Eingaben aufgeworfenen Fragen beantwortet worden wären. Deshalb lehnten die Mitglieder der SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses zum jetzigen Zeitpunkt ab. Das bedeute aber nicht, dass sie sich in dem weiteren Verfahren nicht beteiligen wollten. In dem Abwägungsprozess müssten einige Dinge noch detaillierter besprochen werden, als bisher im Bezirks- und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss geschehen. Herr Wieling betont, dass es seitens der SPD-Fraktion noch keine Aussage gebe, ob sie die Biogasanlage genehmigen werden oder nicht. Sie wollten alle Anregungen und Bedenken abwarten, sie abwägen und dann zum Beschluss kommen. Außerdem müssten die wesentlichen Dinge im städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Wichtig sei, dass hierüber frühzeitig in den Gremien diskutiert werde. Es dürfe nicht sein, dass man nachher mit dem Planverfahren weiter komme, der städtebauliche Vertrag aber nicht zustande komme.

 

Herr Wiesmann macht für die CDU-Fraktion deutlich, dass sie den nächsten Verfahrensschritt für angebracht hielten. Es lägen klare Gutachten vor, auch wenn von Seiten der Gegner hiergegen Einwendungen vorgebracht worden seien. Diese und alle anderen Einwendungen würden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Wenn, wie vom Rechtsanwalt behauptet, das Immissionsgutachten nicht stimme, dann werde man hierüber reden. Für die CDU-Fraktion sei es wichtig gewesen, das Bauleitplanverfahren auf den Weg zu bringen, um den Bürgern klare Darstellungen vorzulegen. Im Übrigen biete der städtebauliche Vertrag Einflussmöglichkeiten.

 

Herr Schaffeld bringt zum Ausdruck, dass die Betreiber in der Vergangenheit wenig getan hätten, um die Geruchsbelästigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Er habe großes Verständnis für die Anwohner, die sich darüber zu Recht beklagten. Andererseits sei ihm aber bewusst, dass in der Landwirtschaft z. B. bei der Gülleausbringung Geruchsbelästigungen auftreten. Dennoch hätte er sich eine größere Sorgfaltspflicht seitens der Betreiber gewünscht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes seien erforderlich, um die Betreiber in die richtige Richtung zu leiten und die Sorgen der Anlieger zu zerstreuen. Mit den Schutzgütern, in diesem Fall die saubere Luft, dürfe nicht leichtfertig umgegangen werden. Diesbezüglich müssten die Betreiber besser aufpassen.

 

Herr Schlieker betont zunächst, dass seine Fraktion selbstverständlich Befürworter jeglicher Form regenerativer Energien sei. Er könne aber auch die Bedenken und Anregungen der Anwohner absolut nachvollziehen, ebenso die von Herrn Schaffeld geäußerte Kritik. Der Fehler sei gemacht worden, als der jetzige Standort für die Biogasanlage ausgewählt wurde. Das hätten Vertreter seiner Fraktion im Rahmen einer Ortsbesichtigung damals den Betreibern auch gesagt. Heute würde es weniger Probleme geben, wenn in der Vergangenheit ein anderer Standort gewählt worden wäre.

 

Herr Wieling erinnert daran, dass es sich damals um eine privilegierte Anlage gehandelt habe, auf die die Gremien der Stadt keinen Einfluss nehmen konnten.

 

Herr Wiesmann hält den Ausführungen von Herrn Schlieker entgegen, dass man sich 4 – 5 Jahre zurückversetzen müsse. Damals hätten Biogasanlagen noch nicht den Stand gehabt wie heute, man sei davon ausgegangen, dass sie wesentlich immissionsfreier seien. Heute wisse man, dass es besser gewesen wäre, die Anlage von der Landstraße abzurücken.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 16 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen