Beschluss:

Die Betriebsleitung wird beauftragt, einen Förderantrag zur Sanierung privater Kanäle im Projektgebiet Bernhardstraße / Wiesenstraße zu stellen, die Planungen zur Vorbereitung der Baumaßnahme vorzunehmen und eine Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung für das Projektgebiet für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten.


Herr Hein teilt ergänzend zur Sitzungsvorlage mit, dass inzwischen ein weiterer Grundstückseigentümer schriftlich seine Beteiligung an dem Projekt erklärt habe. Insgesamt hätten also von 17 angeschriebenen Grundstückseigentümern 15 geantwortet, wobei 14 hiervon ihre Teilnahme am Projekt erklärt hätten.

Wie bereits in der Vorlage dargelegt, habe sich ein Grundstückseigentümer gegen die Teilnahme am Projekt entschieden, weil er nur mit einer Dachrinne an dem Mischwasserkanal angeschlossen sei. Mit diesem Grundstückseigentümer sei ein weiteres Gespräch geplant.

 

Herr Kleideiter fragt nach, ob die Antwortbögen kommentarlos zurück gesandt wurden.

 

Herr Hein bestätigt das, lediglich die Ablehnung der Teilnahme sei mit dem o. g. Kommentar versehen worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Köhler, ob die Zuschüsse auch tatsächlich in der genannten Höhe gewährt werden oder auch geringer ausfallen könnten, teilt Herr Hein mit, dass lt. Förderbedingungen 200,-- € pro lfm. zu sanierende Leitung, maximal 30% der Gesamtkosten gewährt würden. Das Sanierungskonzept müsse aber der Förderstelle zunächst vorgestellt und von dort genehmigt werden. Erst danach könne er sagen, was der einzelne Bürger zu erwarten habe.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, ob die Grundstückseigentümer, die sich nicht an dem Projekt beteiligen wollen, von einer Förderung ausgeschlossen seien.

 

Das wird von Herrn Hein verneint. Wenn dieser Ausschuss heute seinem Beschlussvorschlag folge, werde er versuchen, die Grundstückseigentümer doch noch zur Teilnahme an dem Projekt zu bewegen. Dies auch im Hinblick darauf, dass für das gesamte Gebiet eine Satzung zur Dichtheitsprüfung erlassen wird und hiervon auch die beiden Eigentümer betroffen seien. Er gehe davon aus, dass sich die Grundstückseigentümer mit dieser Erkenntnis doch noch zur Teilnahme an dem Projekt entschließen werden.

 

Herr Dr. Meyring möchte wissen in welcher Form Herr Hein mit den Bürgern sprechen wolle.

 

Herr Hein führt aus, dass er an einer Zusammenarbeit mit den Bürgern interessiert sei und er in den Gesprächen Aufklärung betreiben wolle. Der Erfolg des Projektes hänge schließlich von einer ganzheitlichen Vorgehensweise ab.

 

Herr Hövener fasst zusammen, dass die Rückläufe der Antwortbögen ein klares Meinungsbild wider gäben und deshalb dem Beschlussvorschlag gefolgt werden sollte. Ihm sei eine kleine Maßnahme lieber als das Großprojekt Kohkamp, weil die Anlieger wesentlich intensiver begleitet werden könnten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Spengler stellt Herr Hein heraus, dass sich die in der Sitzungsvorlage angeführten Gesamtkosten von 138.100,-- € auf die öffentliche Baumaßnahme beziehen.

 

Herr Spengler ist der Meinung, dass aufgrund der positiven Resonanz der Grundstückseigentümer das Projekt durchgeführt und der Antrag auf Förderung gestellt werden sollte.

 

Herr Kleideiter stellt mit dem Hinweis auf das Protokoll über die Bürgerversammlung richtig, dass nicht nur Herr Becks und Herr Heßling als Ratsmitglieder an der Bürgerversammlung teilgenommen hätten, sondern er als Vertreter der CDU-Fraktion ebenfalls anwesend gewesen sei.

 

Herr Hein bestätigt, dass auch andere Ratsmitglieder da gewesen seien, sich diese aber in die Anwesenheitsliste eingetragen hätten und Herr Becks und Herr Heßling explizit genannt würden, weil sie nicht in der Anwesenheitsliste aufgeführt seien.

 

Herr Dr. Meyring stellt heraus, dass seitens der Ausschussmitglieder gewünscht werde, dass Herr Hein noch einmal auf die Anlieger zugehe. Da Herr Hein dieses im Laufe der Erörterung angekündigt habe, lasse er über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Stimmabgabe: einstimmig