Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

a)    Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2006 unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 13. Januar 2006 und mit Schreiben der Verwaltung vom 24. Januar 2006 übersandten Änderungsliste beschlossen.

b)    Gem. § 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird das im Vermögenshaushalt aufgeführte Investitionsprogramm für die Jahre 2005 bis 2009 als Richtlinie für die Finanzplanung beschlossen und die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2009 zur Kenntnis genommen, jeweils unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 13. Januar 2006 und mit Schreiben der Verwaltung vom 24. Januar 2006 übersandten Änderungsliste.

c)    Das Haushaltssicherungskonzept 2006 zum Haushaltsplan 2006 wird unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 13. Januar 2006 und mit Schreiben der Verwaltung vom 24. Januar 2006 übersandten Änderungsliste beschlossen. Die zu treffende Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Billerbeck für die mit 1.550.000,-- € im Wesentlichen für die Jahre 2007 und 2008 vorgesehenen Investitionsausgaben zur Sanierung des Freibades sowie die dazu gehörige Nettokreditaufnahme wird unter den Vorbehalt der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gestellt. Die Pensionsrückstellungen von 6.4000,-- € werden gesperrt.

d)    Der Stellenplan wird in der als Anlage 4 zum Haushaltsplan 2006 beigefügten Fassung beschlossen.

 


Herr Melzner erläutert die im Schreiben vom 24. Januar 2006 dargelegten Ausführungen und verweist auf die ebenfalls übersandte Veränderungsliste zu den Haushaltsansätzen.

 

Herr Fehmer, Herr Wieling und Herr Schlieker tragen dann nacheinander ihre Haushaltsreden vor, die als Anlage 1- 3 dieser Niederschrift beigefügt sind.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig

 

Des Weiteren fasst der Rat folgenden

 

Beschluss:

Die in der HFA-Sitzung am 17. Januar 2006 vorgelegte Prioritätenliste für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird beschlossen.

Sollte es im Zuge der 1. GFG-Modellrechnung zu der erwarteten finanziellen Verbesserung kommen, andererseits aber eine Verschlechterung hinsichtlich der Solidarbeitragsabrechnung eintreten, wird der entstehenden außerplanmäßigen Ausgabe – Pflichtabführung an das Land – zugestimmt.

 

Stimmabgabe: einstimmig