Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Zu dem o. g. Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt, sofern der Antrag die unten genannten Kompensationsmaßnahmen und die beschriebenen Materialien beinhaltet.


Frau Rawe erkundigt sich, ob es richtig ist, dass heute keine Entscheidung getroffen werden müsse.

Das wird von Frau Besecke bestätigt. In den vergangenen Jahren sei über das gemeindliche Einvernehmen aber immer im Vorfeld entschieden worden, um dem Antragsteller unnötige Kosten zu ersparen. Sollten sich im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Planung ergeben, werde das Vorhaben hier erneut vorgestellt.

 

Herr Fliß fragt kritisch nach, warum die Verwaltung den Ausschuss hier unnötig unter Druck setze, indem sie die Angelegenheit heute auf die Tagesordnung gesetzt habe. In dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt sei ein Beschluss im Hinblick auf eine Bauleitplanung im Außenbereich gefasst worden. Dieses Verfahren sollte zunächst abgewartet werden.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass der konkrete Antrag voraussichtlich sowieso noch vor Weihnachten eingereicht werde und bis dahin noch keine Ergebnisse des landwirtschaftlichen Fachbeitrages vorliegen werden.

 

Herr Fliß wiederholt, dass der Ausschuss im Hinblick auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt unnötig in eine Zwangslage versetzt werde. Er beantrage, den Tagesordnungspunkt heute abzusetzen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass eine Entscheidung getroffen werden müsse, wenn der konkrete Antrag vorliege. Bis dahin sei man mit einer Bauleitplanung auch noch nicht weiter. Man wolle doch mit den Landwirten gemeinsam weiter kommen. Außerdem lägen alle Voraussetzungen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor. Aus Sicht der Verwaltung könne deshalb heute eine Entscheidung getroffen werden, im Übrigen wolle man Antragsteller nicht unnötig warten lassen.

 

Frau Mollenhauer führt an, dass in der Vergangenheit über das gemeindliche Einvernehmen regelmäßig im Vorfeld entschieden worden sei. Ergebnisse bzgl. der Bauleitplanung für den Außenbereich lägen in weiter Ferne. Man sollte sich nicht verzetteln.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt schließlich über den weitergehenden Antrag des Herrn Fliß auf Absetzung des Tagesordnungspunktes abstimmen. Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen