Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, sofern der Bauantrag Ausgleichsmaßnahmen zur Schonung des Landschaftsbildes enthält. Zur Verbesserung der Erschließung werden Vereinbarungen mit dem Antragsteller getroffen.


Herr Ueding und Frau Mollenhauer machen deutlich, dass nichts gegen die Errichtung der Biogasanlage spreche, zumal sie so nah wie möglich am Hof errichtet werden soll.

 

Herr Fliß bittet die Verwaltung darzulegen, welche Ausgleichsmaßnahmen für welche Baukörper notwendig sind und wie die Umsetzung überprüft wird.

 

Frau Besecke erläutert, dass der Bauherr einen landschaftspflegerischen Begleitplan in Auftrag geben müsse. In diesem werde dargelegt, durch welche Maßnahmen die Auswirkungen der Baumaßnahme kompensiert werden können. Die einzelnen Maßnahmen würden mit Mitarbeitern der Unteren Landschaftsbehörde besprochen.


Stimmabgabe: einstimmig