Beschluss:

Die für den Wegeausbau vorgesehenen Mittel aus dem Konjunkturpaket II sind für die Sanierung der Wege Pieperweg, Wellbreiweg und Haarbeckweg zu verwenden. Der Pieperweg wird insgesamt, vom Wellbrei- und Haarbeckweg werden vorrangig die Mittelstücke ausgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.  


Zu diesem Tagesordnungspunkt fand vor der Sitzung eine Besichtigung des Pieperweges, Wellbreiweges und Haarbeckweges statt, bei der Herr Hoffmann erläutert, wie die Wege saniert werden sollen.

 

Nach Meinung von Herrn Schulze Brock müsse versucht werden, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 180.000,-- € möglichst viel fertig zu bekommen. Die vorgesehenen Wege werde man mit diesen Mitteln nicht in voller Länge sanieren können. In Coesfeld sei 1 km Weg mit 30.000,-- € saniert worden. Was dort möglich sei, sollte auch in Billerbeck möglich sein.

 

Herr Hoffmann weist darauf hin, dass das Ausschreibungsergebnis abgewartet  werden müsse. Zunächst sollten der Pieperweg und die Mittelstücke des Wellbrei- und Haarbeckweges in Angriff genommen werden. Wenn lt. Ausschreibungsergebnis dann noch Mittel übrig blieben, könnten die Wege komplett bis zu den Anschlussstellen mit einer Tragdeckschicht überzogen werden.

 

Herr Ueding und Herr Schulze Thier sprechen sich für eine vernünftige Sanierung der Wege aus, ansonsten werde man in einigen Jahren wieder nachbessern müssen.

 

Frau Rawe fragt nach, ob die Anlieger an den Ausbaukosten beteiligt werden.

 

Nachdem dies verwaltungsseitig verneint wird, weist Herr Fliß mit Nachdruck darauf hin, dass die Bürgermeisterin eine Beteiligung der Anlieger aber zugesichert habe.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass sie plane, eine Arbeitsgruppe einzuberufen, an der u. a. auch die Landwirtschaftlichen Ortsvereine beteiligt werden sollen. Diese Arbeitsgruppe soll sich mit einer finanziellen Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten der Wirtschaftswege beschäftigen, wobei sie sich u. U. eine zeitweise Erhöhung der Grundsteuer A vorstellen könne.

 

Herr Schulze Brock ärgert sich, dass immer nur von einer Erhöhung der Grundsteuer A gesprochen werde. Hiervon seien nur rein landwirtschaftliche Flächen betroffen. Über eine Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer müsse in diesem Zusammenhang ebenfalls nachgedacht werden.

 

Frau Dirks betont, dass die Erhöhung der Grundsteuer A nur eine Möglichkeit sei und die Arbeitsgruppe erarbeiten solle, wie eine Beteiligung der Anlieger im Außenbereich erfolgen könne.

 

Herr Fliß schlägt vor, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und abzuwarten bis seitens der Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.

 

Herr Faltmann wirft ein, dass die Sanierung der Wirtschaftswege doch mit Mitteln des Konjunkturpaketes finanziert werden soll und doch nicht verschoben werden könne.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass im HFA und Rat lange über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket beraten worden sei. Schließlich sei beschlossen worden, 180.000,-- € in die Wirtschaftswege fließen zu lassen. Dem Bezirksausschuss sei es vorbehalten, für welche Wege diese Mittel ausgegeben werden. Hierum gehe es heute. Die Entscheidung, dass 180.000,-- € für die Wirtschaftswege ausgegeben werden, sei längst gefallen.

 

Herr Fliß erinnert dennoch an die Aussage der Bürgermeisterin über eine Kostenbeteiligung der Anlieger im Außenbereich und bittet über seinen Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes abstimmen zu lassen.

 

Herr Schulze Brock fragt nach, ob mit Coesfeld Kontakt aufgenommen worden sei. Er könne sich vorstellen, dass die Wege dort auch aus Mitteln des Konjunkturpaketes saniert worden seien. Es sei ihm zu wenig, wenn nur 2 km der Wege mit den 180.000,-- € saniert werden können. Außerdem sehe er es als wichtiger an, die Ränder der Wege zu befestigen als flächendeckend eine Tragdeckschicht aufzubringen. Man müsse das Notwendige tun und sollte sich keinen Luxus leisten.

 

Herr Hoffmann betont, dass die von ihm zusammen gestellte Kostenschätzung realistisch sei und keinen Luxus beinhalte. 10 cm starke Deckenüberzüge seien Standard. Er gehe davon aus, dass ein gutes Ausschreibungsergebnis erzielt werde. Falls das nicht der Fall sein sollte, könne man immer noch reagieren.

 

Herr Schulze Brock bleibt dabei, dass zumindest eine Mindestlänge festgelegt werden sollte. Es könne nicht sein, dass mit 180.000,-- € nur 2 – 3 km Wege saniert werden können, 4 – 5 km müssten es schon sein.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass Randbefestigungen zu den Unterhaltungsmaßnahmen gehörten und hierfür keine Mittel aus dem Konjunkturpaket verwandt werden dürfen.

Frau Dirks ergänzt, dass sie die rechtmäßige Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket bescheinigen müsse und deshalb darauf achten werde, dass die Mittel für eine dauerhafte Wertverbesserung ausgegeben werden. Sie werde aber die Anregung des Herrn Schulze Brock aufgreifen und in Coesfeld nachfragen.

 

Frau Rawe kann sich der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Prioritätenliste anschließen, zuerst den Pieperweg und danach die Mittelstücke des Haarbeck- und Wellbreiweges zu sanieren. Die Anschlüsse an die Landstraßen hätten dann die zweite Priorität.

 

Frau Mollenhauer gibt dagegen der Sanierung des Wellbrei- und Haarbeckweges den Vorrang vor dem Pieperweg. Wellbrei- und Haarbeckweg würden von Radfahrern stark frequentiert und stellten eine Verbindung zwischen Billerbeck und Havixbeck dar. Außerdem seien die Schäden dort größer als auf dem Pieperweg.

 

Wenn das Ausschreibungsergebnis nicht passe, müsse man sich sowieso wieder über die Prioritätenliste unterhalten, so Herr Wiesmann.

 

Frau Rawe möchte wissen, ob die Anlieger an den Kosten beteiligt werden können, wenn Mittel aus dem Konjunkturpaket einfließen.

 

Frau Dirks erinnert an die bereits geführte Diskussion, dass eine Satzung mit der die Anlieger an den Ausbaukosten beteiligten würden, ungerecht wäre, weil eine Reihe von Wirtschaftswegen in den Flurbereinigungsverfahren ausgebaut wurden. Für die angesprochenen Wege könnten keine Beiträge erhoben werden.

 

Wenn es auch keine Möglichkeit gebe, die Bürger an den Kosten der mit Mitteln des Konjunkturpaketes ausgebauten Wege zu beteiligen, so Herr Fliß, gebe es aber doch die Aussage der Bürgermeisterin, gleichzeitig eine entsprechende Satzung vorzulegen. Herr Fliß betont dabei, dass er selber im Außenbereich wohne und von einer solchen Satzung negativ betroffen wäre.

 

Frau Dirks weist deutlich darauf hin, dass sie von einer Satzung nicht gesprochen habe und sie diese auch nicht vorschlage.

 

Herr Wiesmann weist ebenfalls darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Sanierung von Wegen aus Mitteln des Konjunkturpaketes von einer Satzung nie die Rede gewesen sei.

 

Herr Fliß erinnert an seinen Antrag auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes. Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung