Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.    Für das Plangebiet, welches die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstück 357, 356, 355 und 523, beinhaltet wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Friethöfer Kamp” beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.    Auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Friethöfer Kamp” und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.    Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 BauGB beteiligt sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig