Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Für das Plangebiet, welches das Grundstück Gemarkung Billerbeck Stadt, Flur 3, Flurstück 683, umfasst, wird die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes  Sanierungsgebiet I a -Südteil- beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Bei der Baugenehmigungsbehörde wird der Antrag auf Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 Abs. 1 BauGB gestellt.


Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage und teilt ergänzend mit, dass es sich um wechselnde Werbung handeln soll, die nichts mit dem dahinter liegenden Geschäft zu tun habe.

 

Frau Mönning stellt fest, dass die Plakattafeln bereits angebracht seien und fragt kritisch nach, was mit illegalen Anlagen üblicherweise passiere.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass einem Bauantrag für die Plakattafeln zugestimmt werden müsste.

 

Eine Werbeanlage mit Ausmaßen von 3 x 8 m wirke sich störend auf den historischen Ortskern aus, so Herr Kortmann. Ein weiteres Problem sehe er in der fehlenden Identifikation. Er plädiere dafür, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Frau Mollenhauer greift auf, dass der Antragsteller derzeit einen Anspruch auf Genehmigung habe, weil in dem Bereich die Gestaltungssatzung nicht gelte, wobei es aber der Wille des damaligen Rates gewesen sei, dass die Satzung auch für den Bereich des ehem. Suwelack-Geländes gelte sollte. Jetzt solle dieser Wille im Grunde nur nachgeholt werden.  

 

Herr Kleideiter weist darauf hin, dass auf die Einhaltung der Festsetzungen der Gestaltungssatzung geachtet werden müsse. Gegen eine Unternehmerin, die eine Neonreklame angebracht habe, sei man vorgegangen. Darüber hinaus gebe es aber auch andere Geschäftsinhaber, die die Festsetzungen nicht beachtet hätten.

 

Herr Mollenhauer hält dem entgegen, dass in den letzten Jahren ziemlich konsequent auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung geachtet worden sei, wobei aber über eine komplette Neufassung der Satzung nachgedacht werden sollte. Wenn man das Stadtbild aufwerten wolle, könne man keine Neonreklame und grelle Farben zulassen. Im Fall der beantragten Plakattafeln gehe es nicht einmal um Eigenwerbung. Deshalb könne er nur dringend appellieren, wie in den vergangenen Jahren weiter zu arbeiten und solche Auswüchse zu verhindern.

 

Herr Becks spricht sich, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, für eine Änderung des Bebauungsplanes aus. Bzgl. der Überarbeitung der Gestaltungssatzung sollte die Verwaltung Vorschläge unterbreiten.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Gestaltungsfestsetzungen im Bebauungsplan geregelt werden sollen.

 

Herr Flüchter bezeichnet die Plakattafeln als unpassend und störend und macht deutlich, dass er dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimme.

 

Wenn jetzt in einem Einzelfall so vorgegangen und eine neue Gestaltungssatzung auf den Weg gebracht werde, dann müsse sie auch für alle gelten, so Herr Kleideiter.

 

Herr Dübbelde fasst als Ergebnis der Diskussion zusammen, dass die Gestaltungssatzung neu gefasst werden soll und lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung