Beschluss:

Zu dem o. g. Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt, sofern der Antrag die unten genannten Kompensationsmaßnahmen und die beschriebenen Materialien beinhaltet.


Frau Besecke erläutert die Kompensationsmaßnahmen.

 

Frau Besecke bestätigt auf Nachfrage von Frau Mönning, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht vorliegt.

 

Frau Mönning führt an, dass bisher der Grundsatz verfolgt worden sei, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer Beratung vorzuliegen habe. Sie finde es nicht in Ordnung, dass dieser Grundsatz hier nicht gelten solle, daher könne sie nicht zustimmen.

 

Herr Flüchter hält die Entscheidungsgrundlage für zu dünn. Im Übrigen sei das Risiko für den Antragsteller gering, da das gemeindliche Einvernehmen sowieso erteilt werden müsse. Insofern könne man in diesem Fall darauf bestehen, dass der Antrag in Gänze vorgelegt wird: Auch im Hinblick darauf, dass es sich um eine gewerbliche Anlage handele, sehe er das Vorhaben kritisch.

 

Wenn ein Stall hofnah errichtet werde, könne dem zugestimmt werden, so Herr Ueding. Außerdem müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung ohnehin durchgeführt werden, bevor der Stall gebaut werde. Dem Bauherrn solle mit der heutigen Zustimmung lediglich im Vorfeld Planungssicherheit gegeben werden.

 

Frau Mönning fragt noch einmal nach, warum der bisherige Grundsatz gebrochen werden soll.

 

Frau Mollenhauer hält dem entgegen, dass die Stadt Billerbeck lediglich den städtebaulichen Belang zu prüfen habe und alle anderen Belange von anderen Behörden geprüft werden. Für den Landwirt sei es wichtig, Planungssicherheit zu haben.

 

Herr Flüchter erinnert an die Aussage des Rechtsanwaltes Herrn Tyczewski, dass alle Ratsmitglieder eine umfassende Prüfung aller Belange vornehmen müssen. Auf Basis der heutigen Sitzungsvorlage könne er das nicht.

 

Frau Dirks erläutert, dass jeder Einzelne das Recht zur Prüfung aller Belange habe, aber natürlich nicht jeder in der Lage ist, z. B. ein Geruchsgutachten zu prüfen. Daher prüften die Fachbehörden die Unterlagen. Selbstverständlich könnten alle Unterlagen angefordert und eingesehen werden. Das gemeindliche Einvernehmen dürfe aber nicht versagt werden, nur weil die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht das gewünschte Ergebnis gebracht habe. Im Übrigen seien Anträge bisher immer im Vorfeld zur Entscheidung vorgelegt worden. Selbstverständlich könne der Ausschuss beschließen, dass künftig anders verfahren werden soll.

 

Herr Kortmann wirft ein, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ohnehin durchgeführt werden müsse und es doch deshalb kein Problem sein könne, diese dem Antrag beizufügen.

 

Frau Dirks wiederholt, dass der Antrag rechtzeitig auf die Tagesordnung gesetzt werde, um dem Antragsteller evtl. Kosten zu ersparen.  

 

Herr Dübbelde wirft ein, dass er die heutige Diskussion nicht verstehe. Bisher seien die Vorhaben immer im Vorfeld zur Entscheidung vorgelegt worden und jetzt solle in der letzten Sitzung dieses Ausschusses anders verfahren werden.

 

Herr Flüchter entgegnet, dass die Konflikte größer und die Beeinträchtigungen für die Bürger stärker geworden seien.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen