Herr Schlieker befürwortet die Umstellung auf ein elektronisches Schließsystem, möchte aber wissen, wie hoch konkret die Kosten sind. Die in der Sitzungsvorlage genannten Kosten von jährlich 5.000,-- bis 10.000,-- € seien ihm zu unkonkret.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass als Einstieg die Umstellung eines Gebäudes vorgesehen sei. Dabei gehe es um 22 Schlösser und einen Betrag von ca. 12.000,-- €. Später würden Umrüstungen anderer Gebäuden folgen. Diese wären dann günstiger, weil die Grundausrüstung, wie z. B. das Programmiergerät und die Software bereits vorhanden seien.

 

Herr Kortmann stellt voran, dass man in der heutigen Zeit um ein Chipkartensystem wohl nicht herum komme. Aber auch er wolle wissen, welche Kosten entstehen und welche Schritte wann umgesetzt werden sollen.

 

Herr Mollenhauer wiederholt, dass die Umrüstung des in Rede stehenden Gebäudes ca. 12.000,-- € kosten werde. Danach könne man schrittweise vorgehen und z. B. als nächstes die Turnhalle und danach die Realschule umrüsten, wobei nicht vorgesehen sei, alle Klassenräume mit einem elektronischen Schloss zu versehen. Lediglich die Schlösser der Außentüren sollen ausgewechselt werden, um den Zugang nachweisen zu können.

 

Herr Dittrich macht deutlich, dass er sich ebenfalls die Angabe konkreterer Zahlen gewünscht hätte. Insbesondere im Hinblick auf die im nächsten Tagesordnungspunkt zu behandelnde Entwicklung beim Produkt 16010 sehe er sich nicht in der Lage, heute eine Entscheidung zu treffen.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass in einem Gebäude die Schließanlage (tlw.) dringend ausgewechselt werden müsse. Obwohl es sich um einen Versicherungsfall handele, müsse die Stadt aufgrund von Altanlagenzuschläge noch ca. 85% der Kosten selber tragen. Auch um diese Kosten in einem Wiederholungsfall zu vermeiden, werde die Umrüstung vorgeschlagen.

 

Herrn Dr. Meyring ist die Sitzungsvorlage zu dürftig. Ohne Nennung der Gesamtkosten könne er nicht entscheiden. Dass Handlungsbedarf und Eile bestehe, könne er nachvollziehen, er benötige aber eine Entscheidungsgrundlage.

 

Herr Messing erläutert, dass zunächst nur ein Gebäude umgerüstet werden solle. Weitere Gebäude sollen sukzessive im Zuge des geplanten Umbaues mit Konjunkturmitteln umgerüstet werden.

 

Frau Dirks betont ebenfalls, dass nicht alle Gebäude auf einmal umgerüstet werden sollen. Zunächst gehe es um einen aktuellen Fall. Ein Gesamtkonzept mit Kostenangabe gebe es nicht. Die Umstellung werde je nach Erfordernis und den zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen.

 

Herr Dr. Meyring drängt auf Änderung des Beschlussvorschlages. Es sollte formuliert werden, dass der aktuell anstehenden Umstellung zugestimmt, danach aber fallweise entschieden werde.

 

Herr Brunn schlägt vor, da im Hinblick auf die Dringlichkeit Einigkeit bestehe, dass die Verwaltung in diesem Fall allein entscheidet. Darüber hinaus sollte sie beauftragt werden, zur nächsten Sitzung eine Übersicht über die Gesamtkosten und Betriebskosten eines elektronischen Systems vorzulegen, auf deren Grundlage dann der HFA entscheiden könne.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass bei einem elektronischen System keine laufenden Kosten für die Wartung anfallen. Der Vorteil dieses Systems liege darin, einen Nachweis zu haben, wer zu welcher Zeit Zutritt gehabt habe.

 

Herr Kortmann hält es für wichtig, ein für alle Gebäude kompatibles System anzuschaffen.

 

Herr Heuermann erkundigt sich, wie der Personalrat zu einem elektronischen System stehe.

 

Herr Messing teilt mit, dass eine Abstimmung mit dem Personalrat noch erfolge. Es sei aber keine generelle Überwachung vorgesehen. Er wolle lediglich im Einzelfall feststellen können, welcher Schlüssel wo und wann geschlossen habe.

 

Herr Schlieker wendet ein, dass die Daten aber nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen.

Herr Mollenhauer erläutert, dass ohnehin nur die letzten 300 Schließungen gespeichert würden und die Daten nicht automatisch aufgezeichnet, sondern nur verfügbar seien, wenn die Schlösser ausgelesen würden.

 

Frau Mollenhauer sieht in dem elektronischen System keinen Unterschied zum bisherigen, weil die Schlüssel weiter gegeben werden könnten und eine Überwachung nicht möglich sei.

 

Der Unterschied bestehe darin, so Herr Messing, dass bei Vandalismusschäden zunächst der Inhaber des Schlüssels befragt werde, der zuletzt geschlossen habe.

Frau Dirks ergänzt, dass bei Verlust eines Schlüssels nicht komplett alle Zylinder der Schließanlage ausgewechselt werden müssen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dittrich stellt Frau Dirks heraus, dass der Ausschuss heute über die grundsätzliche Systemumstellung entscheiden solle und nicht über Geld. Eine Schließanlage müsse dringend ausgewechselt werden. Diesen Auftrag hätte sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterschreiben können.

Herr Mollenhauer fügt zur Klarstellung noch einmal hinzu, dass in dem anstehenden Fall ca. 20  Schlösser ausgewechselt werden müssen und die Kosten hierfür einschl. einschl. Programmiergerät, Software, Schulungen rd. 12.000,-- € betragen.

 

Herr Becks merkt an, dass verwaltungsseitig ein System favorisiert werde, es daneben aber auch noch andere Systeme gebe. Da er die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme nicht kenne, könne er heute nicht über ein System entscheiden, das dann in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Zustimmen könnte er, wenn dieses eine System zunächst in einem Gebäude getestet würde.

 

Herr Brunn stellt fest, dass hierüber kein Beschluss gefasst werden müsse.

 

Herr Krause macht deutlich, dass es sich bei der Umstellung des Schließsystems mit Kosten von über 100.000,-- € nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handeln könne. Da hierfür keine Mittel zur Verfügung stünden, könne er die Ausgaben auch nicht verantworten.

 

Frau Dirks stellt hoch einmal heraus, dass keine komplette Umstellung auf ein neues elektronisches System geplant sei. Eine Umstellung werde nur bei Bedarf vorgenommen.

 

Herr Krause wirft ein, dass er wissen wolle, um welches System es sich handele.

 

Herr Becks stellt den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes, weil notwendige Informationen fehlen.

 

Herr Dittrich fordert eine neue Sitzungsvorlage, in der die verschiedenen Systeme erläutert und die Vor- und Nachteile aufgezeigt werden.

 

Frau Dirks lässt über den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes abstimmen. Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung angenommen.