Herr Messing bezieht sich auf eine Anregung des Herrn Schlieker, Autofahrer an der Beerlager Straße mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Radfahrer auf die Straße geführt werden und teilt hierzu mit, dass 70 m vor der Stelle, an der die Radfahrer auf die Straße geführt werden bereits ein Schild „Vorfahrt gewähren“ mit einem Zusatzschild, auf dem die Entfernung der Vorfahrt-Gewährungspflicht angegeben ist, stehe. Aus Sicht der Verwaltung und der Straßenverkehrsbehörde werde der Autofahrer recht deutlich auf seine Pflicht der Obacht auf andere Verkehrsteilnehmer hingewiesen, so dass ein zusätzliches Hinweisschild als nicht erforderlich angesehen werde.