Beschluss:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2008 ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 9.982,10 € wird für die Kalkulation der Wirtschaftsjahre 2010 und/oder 2011 eingestellt.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig