Beschluss:

Die anliegende Einigung gemäß § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages für die Münsterlandnetzgesellschaft mbH & Co. KG, Lüdinghausen, wird beschlossen.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig