Beschluss:

1.         Für das Plangebiet, welches das Grundstück Gemarkung Billerbeck Stadt, Flur 3, Flurstück 683, umfasst, wird die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes  Sanierungsgebiet I a -Südteil- beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Bei der Baugenehmigungsbehörde wird der Antrag auf Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 Abs. 1 BauGB gestellt.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig