Beschluss:

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre.

 

Stimmabgabe: 19 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt soll dabei die Festlegung von Ausgabeeinsparungen sein, um so schnell wie möglich die Handlungsfähigkeit der Stadt Billerbeck wieder herzustellen.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Kommunalaufsicht unverzüglich den gesamten Vorgang, unter Berücksichtigung des § 24 GemHVO prüfen zu lassen und dem Rat sämtliche Möglichkeiten, auch ggf. disziplinarrechtliche Maßnahmen aufzuzeigen.

 

Stimmabgabe: 19 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Um prüfen zu können, ob die Bürgermeisterin ihrer Informationspflicht gem. § 55 Gemeindeordnung zeitnah nachgekommen ist, ist dem Rat eine Stellungnahme und Bewertung der Angelegenheit durch die Bürgermeisterin vorzulegen. Vor allen Dingen ist die genaue zeitliche Abfolge, wann die neuen Zahlen vorgelegen haben, darzulegen. Diese Aufstellung ist mit den notwendigen Belegen zu dokumentieren.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Zur Vorbereitung der HFA-Sitzung erläutert Herr Melzner die Liste mit den Einsparungsvorschlägen.

 

Herr Tauber erkundigt sich, ob aufgrund der beschlossenen Haushaltssperre die nachfolgend auf der Tagesordnung stehenden Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Herr Melzner teilt mit, dass der Rat Ausnahmen von der Haushaltssperre zulassen könne.

 

Dann wird überlegt, ob der Rat dieses Recht auf den HFA übertragen sollte, weil ansonsten nach der HFA-Sitzung noch eine Ratsitzung erforderlich würde.

Schließlich wird einvernehmlich festgestellt, dass eine Übertragung auf den HFA nicht erforderlich ist, wenn die HFA-Sitzung kurzfristig stattfindet, danach sei sowieso eine Ratssitzung terminiert.

 


Den Ratsmitgliedern wird zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage mit den Einsparungsvorschlägen der Verwaltung zum Haushalt 2009 ausgehändigt.

 

Herr Dittrich befragt Herrn Melzner, seit wann der Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen bekannt ist.  

 

Herr Melzner erläutert, dass im II. Quartal das Veranlagungssoll mäßig um 245.000,-- € abgenommen und sich im III. Quartal ein deutlicher Einbruch um rd. 740.000,-- € ergeben habe. Dass der Ansatz nicht erreicht würde, habe er schließlich am 31. August 2009 erfahren. Die Gründe habe er hinreichend in der nichtöffentlichen HFA-Sitzung am 17. September 2009 erläutert.

 

Herr Dittrich möchte genauer wissen, wann die Lücke bekannt wurde.

 

Herr Melzner entgegnet, dass er in öffentlicher Sitzung keine Angaben machen werde, die Rückschlüsse auf einzelne Steuerzahler zulassen.

 

Herr Fehmer erklärt, dass er dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen werde, weil die Bürgermeisterin nicht anwesend ist. Die Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt sei am 9. September 2009 erstellt worden. Die Vorlage basiere auf einer Produktinformation der Verwaltung vom 8. September 2009. Darin werde festgestellt, dass die Stadt Billerbeck bis zum Jahresende 2009 mit Einnahmeausfällen im Bereich der Gewerbesteuer mit mindestens 1,2 Mio € zu rechnen habe und aufgrund der Regionalisierung der letzten Steuerschätzung von Wenigererträgen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von rd. 209.000,-- € gerechnet werde. Der Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin sehe vor, dass lediglich der Bericht zur Kenntnis genommen werden soll.

 

Entsprechend der Regelungen in der Gemeindeordnung sei die Bürgermeisterin verpflichtet, von sich aus den Rat über wichtige Angelegenheiten zu informieren.

Bei insgesamt rd. 1,4 Mio € Wenigererträgen für den Haushalt der Stadt Billerbeck könne man von einer erheblichen Veränderung und damit einer wichtigen Angelegenheit sprechen. Die gesamte Finanzlage der Stadt Billerbeck werde sich dadurch erheblich verändern.

Um prüfen zu können, ob die Bürgermeisterin dieser Informationspflicht gem. § 55 Gemeindeordnung zeitnah nachgekommen ist, bitte er um eine Stellungnahme und Bewertung der Angelegenheit durch die Bürgermeisterin. Vor allen Dingen bitte er um Darlegung der genauen zeitlichen Abfolge, wann die neuen Zahlen vorgelegen haben. Nach Informationen der Verwaltung seien die Ausfälle im III. Quartal, somit ab dem 1. Juli 2009 bekannt gewesen. Diese Aufstellung soll mit den notwendigen Belegen dokumentiert werden.

 

Aufgrund der erheblichen Veränderungen, auch in Bezug auf die Verringerung der Ausgleichsrücklage bitte er um Überprüfung, ob gem. § 81 Gemeindeordnung eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist.

 

Die vorliegende Liste bzgl. möglicher Einsparpotentiale könne aus seiner Sicht nicht ohne eine Beratung im zuständigen HFA beschlossen werden.

Gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung könne der Rat die Inanspruchnahme von Ermächtigungen sperren. Das bedeute, dass der Rat eine Haushaltssperre beschließen könne. Aufgrund der dramatischen Veränderung im Haushalt der Stadt Billerbeck sei aus seiner Sicht umgehend eine Haushaltssperre zu beschließen. 

 

Gemäß § 24 Gemeindehaushaltsverordnung sei die Bürgermeisterin verpflichtet, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen es erfordere, eine Haushaltssperre auszusprechen. Der Rat sei darüber unverzüglich zu unterrichten. Die Bürgermeisterin sei dieser deutlichen Forderung aus der Gemeindehaushaltsverordnung und damit ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen. Er sehe hierin einen Verstoß gegen geltendes Recht. Aus diesem Grund fordere er eine rechtliche Überprüfung durch die Kommunalaufsicht.

 

Er beantrage, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

„Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt soll dabei die Festlegung von Ausgabeeinsparungen sein, um so schnell wie möglich die Handlungsfähigkeit der Stadt Billerbeck wieder herzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Kommunalaufsicht unverzüglich den gesamten Vorgang, unter Berücksichtigung des § 24 GemHVO prüfen zu lassen und dem Rat sämtliche Möglichkeiten, auch ggf. disziplinarrechtliche Maßnahmen aufzuzeigen.

 

Um prüfen zu können, ob die Bürgermeisterin ihrer Informationspflicht gem. § 55 Gemeindeordnung zeitnah nachgekommen ist, ist dem Rat eine Stellungnahme und Bewertung der Angelegenheit durch die Bürgermeisterin vorzulegen. Vor allen Dingen ist die genaue zeitliche Abfolge, wann die neuen Zahlen vorgelegen haben, darzulegen. Diese Aufstellung ist mit den notwendigen Belegen zu dokumentieren.“

 

 

Herr Fehmer unterstreicht, dass die Ausfälle bei der Gewerbesteuer für Billerbeck enorm seien. Der Ausgleichsrücklage sollen 800.000,-- € entnommen werden, jetzt kämen 1,4 Mio € Ausfälle hinzu. So könne man das nicht laufen lassen. Er sehe die einzige Möglichkeit darin, eine Haushaltssperre zu erlassen, um die problematische Lage auch nach außen deutlich zu machen. Vor diesem Hintergrund finde er es sehr traurig, dass die Bürgermeisterin nicht an der heutigen Ratssitzung teilnehme. Die Bürgermeisterin stünde in der Verantwortung, der sie sich nicht entziehen könne. Aus diesem Grunde seien die o. g. Beschlüsse unerlässlich.

 

Herr Tauber entnimmt den Ausführungen des Herrn Melzner, dass sich die Entwicklung vom I. bis III. Quartal abgezeichnet habe, dass man zu der heutigen Erkenntnis auch schon vor dem 31. August 2009 hätte kommen können. Er sehe eine Tendenz wie in Dortmund, wo die Informationen bewusst zurück gehalten wurden. Die von Herrn Fehmer vorgetragenen Anträge würden seitens der SPD-Fraktion komplett mitgetragen. Hier stehe die Bürgermeisterin in der Verantwortung, sie müsse sich erklären und evtl. die Dinge richtig stellen.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass er einer Haushaltssperre und einer zusätzlichen HFA-Sitzung, in der Ausgabeeinsparungen festgelegt werden, zustimme. Nicht zustimmen werde er aber den Disziplinarmaßnahmen. Das halte er für ein Nachkarten der Wahl.

 

Herr Tauber entgegnet, dass das nichts mit Nachkarten zu tun habe. Vielmehr gehe es um überprüfbare Fakten. Er sei heute nicht bereit, über einzelne Einsparmaßnahmen, die bei 5.000,-- € anfingen, zu diskutieren, schließlich gehe es um die horrende Summe von 1,4 Mio €.

 

Herr Dittrich ergänzt, dass es darum gehe, Versäumnisse offen zu legen. Darauf hätten die Bürger und auch die gewählten Ratsvertreter ein Recht.

 

Herr Schlieker betont, dass auch er nicht bereit sei, über Einsparungen in Höhe von 5.000,--- € zu diskutieren. Dazu sei die Sache zu wichtig. Disziplinarische Strafen wolle er aber auch nicht erörtern.

 

Herr Melzner weist darauf hin, dass die Haushaltssperre konkretisiert werden müsse. Mögliche Einsparungen habe er in der vorliegenden Liste aufgeführt. Darüber hinaus sei bereits gesagt worden, dass bei Unterhaltungsmaßnahmen gespart werde.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass heute am 1. Oktober des Jahres im Grunde alle maßgeblichen Unterhaltungsarbeiten auf den Weg gebracht und auch nicht mehr zu stoppen seien. Sparen könne man aber fast nur bei Unterhaltungspositionen. Heute sollen noch Dringlichkeitsentscheidungen genehmigt und eine Vergabe beschlossen werden. Insofern sei über eine Haushaltssperre jetzt nicht mehr viel zu erreichen.

 

Herr Dittrich stellt an Herrn Schlieker gerichtet, richtig, dass nicht über Disziplinarmaßnahmen diskutiert, sondern zunächst die Möglichkeit aufgezeigt werden soll.

 

Herr Fehmer weist zur Klarstellung darauf hin, dass in der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung gewisse Verpflichtungen der Bürgermeisterin hinterlegt seien. Um prüfen zu können, ob die Bürgermeisterin diesen Verpflichtungen nachgekommen ist, sollte die Kommunalaufsicht den gesamten Vorgang prüfen und dem Rat sämtliche Möglichkeiten, ggf. auch disziplinarrechtliche Maßnahmen aufzeigen.

Im Übrigen wundere er sich über die Hinweise von Herrn Melzner und Herrn Mollenhauer zur Haushaltssperre. Nach seinem Verständnis seien laufende Maßnahmen von der Sperre selbstverständlich nicht betroffen, auch gesetzliche Verpflichtungen hätten damit nichts zu tun. Zum Teil gehe es um Maßnahmen, die in der Liste aufgeführt seien. Die CDU-Fraktion sehe sich heute nicht in der Lage, über die Liste zu beraten, das müsse in einer unverzüglich einzuberufenden HFA-Sitzung geschehen.

 

Auf Anregung von Herrn Schlieker wird über die Beschlussvorschläge des Herrn Fehmer einzeln abgestimmt.