Herr Messing bezieht sich auf mehrere Hinweise von Herrn Becks, dass die Grünphase für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer viel zu kurz sei und teilt hierzu mit, dass die Grünphase an allen Fußgängerüberwegen der Ampelanlage 8 Sekunden anhalte. In dieser Zeit dürfe der Fußgänger den Überweg betreten, er müsse diese aber nicht während der Grünphase komplett überquert haben. Außerdem sei nicht gedacht, dass Fußgänger in einem Zug von einer Straßenseite zur anderen gelangen können. Sie müssten jeweils von einer Verkehrsinsel zur nächsten auf die Grünphase warten. Eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger würde zu Lasten aller Fahrbahnarme der Kreuzung gehen. Das werde aus Sicht des Landesbetriebes nicht als sinnvoll angesehen.

 

Herr Becks erwidert, dass er sich mit dieser Auskunft nicht zufrieden gebe. 8 Sekunden Grünphase reichten vielen Fußgängern nicht aus, so dass sie Angst hätten, den Fußgängerüberweg zu nutzen.

 

Herr Messing unterstreicht, dass der Landesbetrieb 8 Sekunden für ausreichend halte. Selbst wenn die Ampel während des Überquerens auf rot springe, müsse der Autofahrer die Fußgänger passieren lassen. Die Ampelanlage sei lt. Auskunft des zuständigen Landesbetriebes optimal eingestellt.