Beschluss:

1.    Für die neue Wahlzeit des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

·         Haupt- und Finanzausschuss

·         Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

·         Betriebsausschuss

·         Umwelt- und Denkmalausschuss

·         Schul- und Sportausschuss

·         Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss

·         Rechnungsprüfungsausschuss

·         Wahlprüfungsausschuss

·         Bezirksausschuss

 

 

2.    Mit Ausnahme des Bezirksausschusses (12 stimmberechtigte Mitglieder) und des  Haupt- und Finanzausschusses (11 stimmberechtigte Mitglieder inklusive Bürgermeisterin) haben alle vorstehend aufgeführten Ausschüsse 9 stimmberechtigte Mitglieder.

 

3.    Dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, dem Betriebsausschuss, dem Umwelt- und Denkmalausschuss, dem Schul- und Sportausschuss sowie dem Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss können jeweils bis max. 4 sachkundige Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NW (mit Stimmrecht) angehören.


Herr Fehmer spricht sich dafür aus, die in der vergangenen Wahlperiode gebildeten Ausschüsse auch in der neuen Wahlzeit wieder zu bilden, wobei in einer der nächsten HFA-Sitzungen über die Zuständigkeiten des Umwelt- und Denkmalausschusses nachgedacht werden sollte.

Die Ausschüsse sollten mit Ausnahme des Schul- und Sportausschusses, der aus 11 Mitgliedern bestehen sollte, wegen der Effektivität und der Kosten aus 9 Mitgliedern bestehen. Die Anzahl der sachkundigen Bürger sollte auf max. vier festgelegt werden.

 

Herr Dittrich und Herr Schlieker erklären sich hiermit einverstanden.

 

Herr Knüwer merkt an, dass er für 11-er Ausschüsse plädieren würde, sich aber den Mehrheitsverhältnissen beuge.


Stimmabgabe: einstimmig