Sitzung: 03.11.2009 Rat der Stadt
Vorlage: FBZD/154/2009
Beschluss:
Für die
zu bildenden Ausschüsse mit Ausnahme des Bezirksausschusses gilt folgende
Regelung:
Alle in
den Wahlvorschlägen der Fraktionen aufgeführten Personen, die nicht als
ordentliche Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, werden zu
stellvertretenden Ausschussmitgliedern des jeweiligen Ausschusses gewählt,
wobei sich die Reihenfolge der Stellvertretung aus der aufgeführten Reihenfolge
der Wahlvorschläge ergibt.
Nach kurzer Erörterung fasst der Rat folgenden
Stimmabgabe: einstimmig