Frau Kratz stellt voran, dass es sicherlich wünschenswert und notwendig wäre, am Lehrschwimmbecken etwas zu tun; dass dieses aber wegen der momentanen finanziellen Lage nicht möglich ist, müsste allen klar sein. Das Vorhaben sollte man nicht aus den Augen verlieren. Im Rahmen des NKF gebe es Möglichkeiten, Ziele zu formulieren. Eine Arbeitsgruppe könnte ermitteln, welche Gruppen in die Planung eingebunden werden müssen, z. B. wäre es für Billerbeck gut, wenn ein Senioren-Schwimmen angeboten werden könnte. Im Übrigen halte es die CDU-Fraktion für erforderlich, den Duschbereich neu zu gestalten.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass verwaltungsseitig vorgeschlagen werde, 10.000,-- bis 15.000,-- € zu investieren, wenn ein Neubau erst in einem längeren Zeitraum angestrebt werden soll. Für 2 – 3 Jahre lohnten sich die Ausgaben nicht.

 

Auf Nachfrage von Frau Kratz, ob die Gelder aus dem Konjunkturpaket für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens eingesetzt werden dürfen, führt Herr Mollenhauer aus, dass dies zwar möglich sei, da die Investitionen aber eher gering seien, lohne sich der Aufwand des Anmeldens nicht. Die Mittel aus dem Konjunkturpaket sollten eher für größere Maßnahmen verwandt werden, kleinere Maßnahmen sollten aus den Unterhaltungspositionen des städt. Haushaltes bestritten werden. Außerdem werde es ohnehin Probleme geben, die Schulsanierung in dem vorgegebenen Zeitraum zu Ende zu bringen.

 

Herr Kortmann hält es für erforderlich, die Fliesen im Sanitärbereich (Duschen und WC-Bereich) zu erneuern.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass nach der Ortsbesichtigung Einvernehmen bestanden habe, dass der Duschbereich saniert werden müsse. Bzgl. des Sanitärbereiches habe es unterschiedliche Meinungen gegeben. Verwaltungsseitig werde eine Grundsanierung des Sanitärbereiches nicht vorgeschlagen.

 

Herr Dittrich hält es für richtig, größere Maßnahmen mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket zu verwirklichen. Im Übrigen teile er die Meinung von Frau Kratz, dass man sich zurzeit keinen Neubau leisten könne, man eine solche Entwicklung aber im Hinblick auf die Schüler und älteren Menschen im Auge behalten müsse. Eine Erneuerung der Duschen sei unstrittig. Bzgl. der Sanitäranlagen schlage er vor, dass die Verwaltung zunächst die einzelnen Kosten ermittelt und danach hier über die Umsetzung von Maßnahmen entschieden werde.

 

Herr Diekel spricht sich ebenfalls dafür aus, zunächst den Bedarf abzuklären, bevor eine große Lösung angestrebt werde.

 

Herr Kleideiter weist darauf hin, dass viele Bürger auf die in der Nachbarschaft vorhandenen kleinen Schwimmbecken (Weißenburg, Osterwick) ausweichen, weil sie das Lehrschwimmbecken in der Johannisschule nicht nutzen können. Maßnahmen seien sicherlich notwendig, die Ausgaben sollten aber auf solche Maßnahmen beschränkt werden, die notwendig sind, um das Lehrschwimmbecken vernünftig nutzen zu können. Es sollte kein Geld in die Hand genommen werden, wenn in absehbarer Zeit ein Neubau angestrebt werde. Außerdem würden bei einem erweiterten Nutzerkreis auch Einnahmen erzielt.

 

Frau Dirks merkt an, dass man bei der Ortsbesichtigung im Hinblick auf die Mittel aus dem Konjunkturpaket sicherlich euphorisch gewesen sei. Mittlerweile sei man von der Realität eingeholt worden. Sie gebe allen Rednern Recht, dass größere Investitionen ins Lehrschwimmbecken wünschenswert wären. Dies sollte man im Auge behalten und Ziele formulieren. Außerdem gebe sie zu bedenken, dass das Lehrschwimmbecken nicht wirtschaftlich betrieben werden könne und außerdem noch Folgekosten entstehen.

 

Frau Kratz moniert, dass die Verwaltung keinen Beschlussvorschlag unterbreite. Damit ziehe sie sich aus der Verantwortung.

 

Herr Dr. Sommer spricht sich für sparsame Instandhaltungsmaßnahmen aus, darüber hinaus bestünden zurzeit keine finanziellen Möglichkeiten.

 

Der Ausschuss kommt schließlich auf Vorschlag von Herrn Dittrich überein, einen Neubau nicht aus den Augen zu verlieren. Da eine Umsetzung kurz- bzw. mittelfristig aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, sollen vorab die Duschen erneuert werden.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten für Sanierungsmaßnahmen im Sanitärbereich zu ermitteln, um dann in der nächsten Schul- und Sportausschusssitzung entscheiden zu können, welche dieser Maßnahmen umgesetzt werden sollen.