Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Dem Wirtschaftsplan 2010, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan,

Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kredite, die Wirtschaftsjahr 2010 zur rechtzeitigen

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf

610.000,00 € festgelegt.

3.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2010 zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 600.000,00 € festgelegt.


Die Power-Point-Präsentation des Herrn Hein zu diesem Tagesordnungspunkt ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

 

Dann ergibt sich eine Erörterung darüber, wie sich die Abwassergebühren einer statistischen Durchschnittsfamilie in Billerbeck im Vergleich zu den umliegenden Kommunen darstellen.

 

Die Ausschussmitglieder bitten Herrn Hein zur nächsten Sitzung einen realistischen Vergleich der Abwassergebühren der umliegenden Gemeinden (z. B. Havixbeck, Rosendahl, Coesfeld, Nottuln, Laer) vorzulegen, wobei darauf geachtet werden soll, dass die Kalkulationsgrundlagen (z. B. Abschreibung vom Wiederbeschaffungswert) auch vergleichbar sind. Außerdem soll der deutsche Mittelwert angegeben werden.

 

Herr Hein macht deutlich, dass die Gebühren nur schwer vergleichbar seien. Als Beispiel führt er an, dass es in den Kommunen verschiedene Start- und Umgebungsbedingungen gebe. Die Kläranlage in Nottuln werde z. B. nicht von der Kommune, sondern vom Lippeverband betrieben. Die Gebührenkalkulation des Lippeverbandes beziehe sich auf das gesamte Verbandsgebiet. Außerdem wisse er, dass der Abwasserbetrieb in Nottuln 500.000,-- € Schulden übernommen habe, der in Billerbeck dagegen im Jahr 1992 bei Einrichtung des Eigenbetriebes  5 Mio €. 

 

Herr Dr. Meyring erinnert Herrn Hein daran, ihm ins Buch geschrieben zu haben, dass die Abwassergebühren nicht um mehr als 10 Cent steigen dürfen.

 

Herr Hein stellt insbesondere für die neuen Ausschussmitglieder richtig, dass es einen solchen Beschluss nicht gebe. Und wenn eine solche Aussage im Jahr 2000 getroffen und die Gebühr jedes Jahr um 10 Cent angehoben worden wäre, dann wäre man heute bei einer Gebühr von 3,92 €/cbm.

 

Herr Knüwer geht davon aus, dass die Gebühren 2011 wieder gesenkt werden können, wenn jetzt die Verluste aus 2007 und 2008 ausgeglichen werden.

 

Wenn die Kostenstrukturen so blieben, träfe das zu, so Herr Hein. Er glaube aber nicht, dass die jetzt veranschlagte Abwassermenge erreicht werde. Die Bürger sparten am Wasserbezug, wodurch sich die Abwassermenge verringere. Das führe zu Gebührenerhöhungen. Außerdem glaube er nicht, dass die zurzeit sehr geringen Energiekosten anhalten werden.

 

Herr Hein beantwortet weitere Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Dr. Meyring weist vor der Beschlussfassung darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt unmittelbare Auswirkungen auf den folgenden Tagesordnungspunkt hat.

 

Herr Knüwer möchte wissen, ob trotz der Prüfungsfeststellung der Gemeindeprüfungsanstalt und der Kommunalaufsicht des Kreises bzgl. des Verzichts auf die Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals und des aufgewandten Kapitals der Wirtschaftsplan so beschlossen werden könne.

 

Herr Hein erklärt, dass es sich um eine Prüfungsbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt handele, die von der Kommunalaufsicht aufgenommen wurde. Die Kommunalaufsicht habe sich seit 1 ½ Jahren nicht weiter um die Thematik gekümmert, so dass er davon ausgehe, dass das in Ordnung sei.

 

 

Herr Becks weist darauf hin, dass die Einstellung der Unterkalkulation aus dem Wirtschaftsjahr 2008 in Höhe von 9.982,10 € auch in 2011 vorgenommen werden könne. Das würde die jetzt vorgeschlagene Erhöhung der Gebühr um 2 Cent verringern.

 

Herr Hein erläutert, dass der Ausgleich der Unterdeckung verschoben werden könne, wenn besondere Umstände dies erforderten. Der Ausgleich sollte aber nicht grundsätzlich verschoben werden, denn wenn später besondere Umstände einträten, habe man keine Möglichkeit mehr zu schieben. Deshalb sollten Verluste möglichst schnell abgedeckt werden.

 

Herr Hövener erklärt, dass die CDU-Fraktion die von Herrn Hein vorgeschlagene Vorgehensweise mittrage, wobei aber Perspektive sein müsse, dass im nächsten Jahr die Gebühren eher nach unten als nach oben gehen.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass er nach Aufstellung des neuen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) 2011 sagen könne, wie die Sanierungsplanung der nächsten Jahre aussehe. Darüber hinaus stünde neben den bereits im Wirtschaftsplan eingestellten Maßnahmen auch das Fremdwasserbeseitigungskonzept an der Bernhardstraße an, so dass zwangsläufig über Abschreibungen und Verzinsungen Kosten produziert werden.

 

Herr Knüwer merkt an, dass diese Kosten doch jetzt schon in der Planung enthalten seien, also müsse doch auch jetzt schon eine Aussage erfolgen können, dass 2011 die Gebühren wieder gesenkt werden können.

 

Herr Dr. Meyring stellt fest, dass im Hinblick auf die Möglichkeit der Gebührensenkung in 2011 die Unterdeckung aus dem Wirtschaftsjahr 2008 in diesem Jahr berücksichtigt werden soll.

 

Herr Becks verdeutlicht, dass den Bürgern höhere Gebühren zugemutet würden. Die Kosten stiegen überall. Er frage sich wohin das führe. Grundsätzlich halte er aber die Erhöhung für begründet und nachvollziehbar.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig