Beschlussvorschlag für den Rat:

1. Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2010:                 2,61 €/m³.

2. Die anliegende 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

    Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001 wird

    beschlossen.


Herr Dr. Meyring stellt fest, dass über diesen Tagesordnungspunkt bereits zum vorhergehenden mitdiskutiert wurde.

 

Herr Hövener weist darauf hin, dass die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung nicht der Sitzungsvorlage beigefügt wurde.

Herr Hein bittet das Versehen zu entschuldigen Die Satzung wird von ihm als Präsentation vorgestellt und von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

Die 3. Änderung ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Auf Wunsch von Herrn Knüwer sagt Herr Hein zu, den Ausschussmitgliedern Zins- und Tilgungspläne zu übermitteln. (Anlage 3 zu dieser Niederschrift)

 

Herr Köhler erkundigt sich, welche Konsequenzen die Prüfungsbemerkung bzgl. des Verzichts auf die Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals und des aufgewandten Kapitals habe.

 

Herr Hein führt aus, dass es sich um eine Beanstandung ohne Auflagen handele. Er werde nicht gezwungen, eine Eigenkapitalverzinsung einzustellen.

 

Herr Dr. Meyring fragt kritisch nach, warum die Fremdwasserabgabe in unveränderter Höhe wieder eingestellt wurde, obwohl doch nach Abschluss des Projektgebietes  Kohkamp für eine Ableitung des Grundwassers gesorgt wurde.

 

Herr Hein erläutert, dass das auf der Kläranlage behandelte Schmutzwasser 2007 – 2009 rd. 1,6 Mio cbm betragen habe. Der Bescheidwert laute über 1,3 Mio cbm. Die Bezirksregierung denke darüber nach, den Bescheidwert anzuheben. Die Angelegenheit sei so lange zurückgestellt, bis das Betriebstagebuch 2009 vorliegt und der Sanierungserfolg im Projektgebiet Kohkamp sichtbar wird. Vorsichtig geschätzt gehe er davon aus, dass der Wert von 1,3 Mio cbm tatsächlich erreicht werde, ein geringerer Wert werde sich aber nicht ergeben.

 

Die Nachfrage von Herrn Dr. Meyring, ob sich die geplante Maßnahme Bernhardstraße gravierend auswirke, verneint Herr Hein mit dem Hinweis, dass hiervon nur 15 Grundstücke betroffen seien.


Stimmabgabe: einstimmig