Beschlussvorschlag für den Rat:

Die anliegende Satzung der Stadt Billerbeck gem. § 61a LWG NRW über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich des Projektgebietes Bernhardstraße wird mit der Maßgabe, dass das Eckgrundstück Bernhardstraße/Grüner Weg herausgenommen wird, beschlossen.


Herr Dr. Köhler erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. des Grundstückseigentümers, der eine Teilnahme an dem Projekt abgelehnt habe.

Herr Hein teilt mit, dass der Grundstückseigentümer zuletzt heute Morgen noch einmal ausdrücklich erklärt habe, dass er sich nicht an dem Projekt beteiligen wolle, auch wenn er später die Sanierung alleine schultern müsse. Zur Begründung habe er ausgeführt, dass er am Rande des Projektgebietes liege und nur mit dem Niederschlagswasser an den Mischwasserkanal Bernhardstraße angebunden sei.

Herr Hein weist darauf hin, dass hier entschieden werden müsse, ob dieses Grundstück aus dem Projektgebiet herausgenommen werden soll, wobei er dies nicht empfehlen könne, weil möglichst jeder Grundstückseigentümer einbezogen und zur Reduzierung des Fremdwasserproblems beitragen sollte.

 

Herr Hövener bezieht sich auf die Aussage des Herrn Hein, dass das Ziel des Sanierungsprojektes nicht beeinträchtigt wird, wenn das Grundstück dieses einzelnen Bürgers außerhalb des Projektgebietes liegt. Außerdem sei der Bürger darauf hingewiesen worden, dass er die Vorteile später nicht mehr nutzen könne. Er beantrage, dem Wunsch des Bürgers zu entsprechen und das Satzungsgebiet so zuzuschneiden, dass das Eckgrundstück Bernhardstraße/Grüner Weg außerhalb liegt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig