Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des vorgestellten Plankonzeptes durchgeführt.


 

Frau Besecke stellt den Entwurf des Plankonzeptes vor, dabei zeigt sie Luftbildaufnahmen und Fotos des überplanten Bereiches.

Sie geht auf die einzuhaltenden Abstände zu Wegen, Grenzen und Gewässern ein.

Eine Höhenbeschränkung von 3 m über Geländeoberfläche sollte festgelegt werden und nur ein bestimmter Anteil an Versiegelung zugelassen werden. Festlegungen bzgl. der Zaunanlage, Höhe und Gestaltung, seien ebenfalls notwendig.  

 

Die Abstimmung mit den Behörden im Vorfeld habe ergeben, dass insbesondere vom Kreis und der Bezirksregierung das Vorhaben an der Stelle durchaus für passend gehalten werde.

 

Herr Faltmann schickt voraus, dass die Nutzung alternativer Energien sicherlich wünschenswert ist, er sich aber sehr wundere, dass die beteiligten Behörden das Vorhaben einfach so mittragen.

 

Frau Rawe erkundigt sich, welche Erfahrungen Nottuln mit dem Solarpark gemacht habe, insbesondere im Hinblick auf den Vogelschutz. Als Laie gehe sie davon aus, dass die Vogelwelt gestört werde.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Solarpaneelen mit einem Abstand von 5 m vom Uferrandstreifen errichtet werden und dadurch der Uferrandstreifen freigehalten werde. Negative Auswirkungen würden anders als bei Windenergieanlagen nicht gesehen. Bodenbrüter würden ggf. ausweichen.

 

Herr Fliß befürwortet das Vorhaben, bittet aber zu prüfen, ob das Grundstück an der nördlichen Seite mit Hecken oder ähnlichem eingefriedigt werden kann.

 

Frau Schlieker erkundigt sich, ob Nebengebäude errichtet werden dürfen.

 

Frau Besecke teilt mit, dass Nebenanlagen nur in begrenztem Maße und auch nur, wenn sie mit der Anlage im Zusammenhang stehen, zulässig seien.

 

Herr Dübbelde geht davon aus, dass das Vorhaben keine Auswirkungen auf die sonstigen Gewerbeflächen in Billerbeck hat.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass der Solarpark nicht als Gewerbefläche angerechnet werde.


Stimmabgabe: einstimmig