Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Zu dem o. g. Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt, sofern der Antrag mindestens die dargestellten Kompensationsmaßnahmen und die beschriebenen Materialien beinhaltet.


Frau Besecke teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass sie auf einer Veranstaltung in Münster zum Thema Intensivtierhaltung gewesen sei. Dort habe ein Kommentator die Auffassung vertreten, dass eine Ausweisung im Flächennutzungsplan an anderer Stelle nicht unbedingt eine Konzentration bedeuten müsse. Insofern sei eine Steuerung über die Flächennutzungsplanung vielleicht doch denkbar. Allerdings bedeute dies nicht eine reine bestandsorientierte Planung. Zusätzliche Standorte müssten darin zugelassen werden, ansonsten wäre es eine Verhinderungsplanung. Außerdem sei die städtebauliche Begründung weiterhin schwierig. Dieser Sachverhalt sollte mit Herrn Ahn noch weiter erörtert werden. Wenn gereiftere Erkenntnisse vorliegen, werde diese Thematik noch einmal dargestellt.

 

Frau Rawe weist darauf hin, dass sie den Plänen nicht entnehmen konnte, wie groß der Abstand zum nächsten Hof und zur Straße ist. Außerdem fragt sie nach, was eine mehrreihige Hecke bedeute.

 

Frau Besecke teilt mit, dass es sich meist um eine mindestens 3-reihige Hecke handele, ein endgültiges Pflanzkonzept aber noch nicht vorliege. Von der Landstraße aus könne man den Stall nicht sehen, das sei höchstens vom Wirtschaftsweg aus möglich. Der Stall werde so nah wie möglich an der Hofstelle errichtet.

 

Zur Frage von Frau Rawe nach der Dauer der Gültigkeit der Baugenehmigung, teilt Frau Besecke mit, dass dies üblicherweise drei Jahre seien und eine Verlängerung möglich sei.

 

Abschließend erkundigt sich Frau Rawe nach den Großvieheinheiten pro Hektar.

Frau Besecke sagt zu, bei der Landwirtschaftskammer oder dem Kreis den aktuellen Stand zu erfragen.


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung