Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Realsteuerhebesätze der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2010 werden ab dem 1. Januar 2010 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

192 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

381 v. H.

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

403 v. H.

 

Die Hebesatzsatzung wird in der der HFA-Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.


Der HFA schließt sich dem Verwaltungsvorschlag an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig