Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Hauptsatzung wird entsprechend der Beratung geändert.


Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die der Sitzungsvorlage beigefügte Karte, die Bestandteil der Hauptsatzung sei, fehlerhaft ist. Versehentlich seien in der beigefügten Karte der Ferienpark und die Gewerbeansiedlung Hamern nicht mehr dem Außenbereich zugeschlagen. Die Karte werde ausgetauscht.

 

Herr Dr. Meyring schlägt vor, den § 16 nicht komplett zu streichen, sondern eine Regelung wie sie der § 73 GO zulasse, in die Hauptsatzung aufzunehmen.

 

Die Formulierung lautet wie folgt:

„Abweichend vom § 73 Abs. 3 Satz 1 GO NW trifft der Rat der Stadt Billerbeck im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin die dienstrechtlichen Entscheidungen für die Fachbereichsleiter sowie den Betriebsleiter. Dabei handelt es sich insbesondere um beamtenrechtliche Ernennungen, Entlassungen, Zurruhesetzungen und den Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen, kommt die Mehrheit nicht zustande, bleibt es bei der Personalkompetenz der Bürgermeisterin.“

 

Diesem Vorschlag wird einstimmig gefolgt.


Stimmabgabe: einstimmig