Beschluss:

Zu dem o. g. Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt, sofern der Antrag mindestens die dargestellten Kompensationsmaßnahmen und die beschriebenen Materialien beinhaltet.


Herr Flüchter bekräftigt noch einmal seinen Standpunkt gegen gewerbliche Tierhaltung, insbesondere dann wenn sie nicht zur bäuerlichen Betriebsstruktur passe und der Betrieb die erforderlichen Flächen nicht aufweist. Im Übrigen halte er es nicht für erforderlich, dem Investor immer vorab ein Signal zu geben, ob seiner Planung zugestimmt wird. Bisher habe es keinerlei Risiko für den Investor gegeben, weil alle Vorhaben genehmigt wurden.

 

Herr Dittrich macht deutlich, dass er dem Antrag im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung und der noch nicht vollständig vorliegenden Antragsunterlagen nicht zustimmen werde. Im Übrigen gebe es etwas Neues von Prof. Söfker von Oktober 2009, darin würden interessante Aspekte aufgezeigt, an denen man sich eher orientieren sollte


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen