Beschluss:

Der Abweichung von der Festsetzung, dass ausschließlich Verblendmauerwerk zulässig ist, wird für die Gestaltung mit hellen Putzflächen zugestimmt.


Die Ausschussmitglieder schließen sich der Auffassung der Verwaltung an und fassen folgenden


Stimmabgabe: einstimmig