Beschluss:

Zu dem geplanten Mehrfamilienhaus wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Frau Dirks zitiert den § 31 Abs. 1 GO NW und stellt fest, dass eine Befangenheit bei Cousinen und Cousins nicht vorliegt.

 

Herr Becks teilt mit, dass er diesbezüglich nachgefragt habe, weil dies früher ein Befangenheitsgrund gewesen sei.

 

Der Ausschuss schließt sich der Auffassung der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig