Herr Hein berichtet, dass die Grundstücksanschlüsse Schildstuhl und Kolpingstraße inzwischen abgerechnet wurden. Ein Grundstückseigentümer habe Widerspruch eingelegt. Dieser habe das Eigentum im Wege der Zwangsvollstreckung erworben und sei von der Geltendmachung des Aufwandsersatzes überrascht worden.