Beschluss:

  1. Dem Wirtschaftsplan 2010, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan,

Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kredite, die Wirtschaftsjahr 2010 zur rechtzeitigen

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf

610.000,00 € festgelegt.

3.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2010 zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 600.000,00 € festgelegt.


Herr Geuking beantragt, den Tagesordnungspunkt 11. „Gebührenbedarfsberechnung des Abwasserbetriebes“ vorzuziehen. Über die Gebühren müsse beraten werden, bevor der Wirtschaftsplan verabschiedet werde, weil mit dem Wirtschaftsplan indirekt auch die Gebühren festgesetzt werden.

 

Frau Dirks weist Herrn Geuking darauf hin, dass Anträge zur Geschäftsordnung zu Beginn der Beratung gestellt werden müssen. 

 

Herr Dr. Meyring schlägt vor, wie im Betriebsausschuss zu verfahren und über beide Tagesordnungspunkte gemeinsam zu beraten.

 

Diesem Vorschlag folgend ruft Frau Dirks auch den nächsten Tagesordnungspunkt auf:

 

„Gebührenbedarfsberechnung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck für das Wirtschaftsjahr 2010

hier: 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-

        satzung der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001

 

Herr Geuking appelliert an die Ratsmitglieder, die Gebührenerhöhung abzulehnen. Ein Unternehmen in Billerbeck habe die Genehmigung erhalten, über 80 l/sec Grundwasser zu fördern. Das belaste den Abwasserbetrieb. Die Bürger würden bereits über Gebühr belastet. Er sehe Handlungsbedarf bei den Krediten des Abwasserbetriebes. Daher stelle er den Antrag, eine Kommission zu installieren, die nach Möglichkeiten suchen soll, das Defizit ohne Gebührenerhöhungen abzufangen. Die Krise des Abwasserbetriebes sollte als Chance genutzt werden.

 

Frau Dirks weist Herrn Geuking darauf hin, dass die Gebühren nicht willkürlich erhoben werden. Es handele sich um einen kostendeckenden Haushalt. Soziale Aspekte könnten nicht berücksichtigt werden. Bei den Krediten werde immer nach den günstigsten Konditionen gesucht.

 

Herr Hein stellt richtig, dass die Grundwasserentnahme nichts mit der Abwasserbeseitigung oder der Höhe der Abwassergebühren zu tun habe. Im Übrigen würden Kredite zu verschiedenen Zeitpunkten, verschiedenen Konditionen und Laufzeiten aufgenommen. Dabei würden immer nur die günstigsten Kredite aufgenommen, tlw. seien Kredite mit einem Zinssatz von unter 1% aufgenommen worden. Außerdem wisse er nicht, wie die defizitäre Struktur eines Abwasserbetriebes als Chance genutzt werden soll. Nach dem Kommunalabgabengesetz sei er zwingend gehalten, die entstehenden Kosten über die Abwassergebühren zu refinanzieren. Er lege Wert auf die Feststellung, bei der Kalkulation der Gebühren alle Spielräume nach unten ausgelotet zu haben, um die Gebühren so gering wie möglich zu kalkulieren. Das sei in den Betriebsausschusssitzungen hinreichend zum Ausdruck gekommen.

 

Herr Fehmer weist Herrn Geuking darauf hin, dass es die von ihm geforderte Kommission längst gebe, dabei handele es sich um den Betriebsausschuss. Auch müssten sie sich nicht vorwerfen lassen, nicht alles getan zu haben, um die Gebühren nicht erhöhen zu müssen. Die Gebührenerhöhung sei nötig, um die Verluste aus den  Vorjahren auszugleichen.

 

Herr Geuking wiederholt seinen Antrag, unabhängig vom Betriebsausschuss eine Kommission einzuberufen. Diese Kommission müsse alles auf den Prüfstand stellen, um die Gebührenerhöhung abzuwenden und den Bürger zu entlasten. Man verliere nichts, wenn diese Kommission ins Leben gerufen und die Gebührenerhöhung heute nicht beschlossen werde.

 

Herr Knüwer erinnert daran, dass alle Ratsmitglieder zu Beginn der Ratsarbeit einen Eid geschworen hätten, nach Recht und Gesetz zu handeln und er werde auf keinen Fall dagegen verstoßen.

 

Nach weiterer Erörterung lässt Frau Dirks über den Antrag des Herrn Geuking, eine Kommission zu installieren abstimmen. Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 25 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Dann lässt sie über die beiden Tagesordnungspunkte getrennt abstimmen.


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme